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Raul war erst 9 Jahre alt, als er von Mutter und Stiefvater zu Tode gefoltert wurde
Inland
Justiz

Gericht in Gent: Höchststrafe für Mutter und Stiefvater, die den 9 Jahre alten Raul zu Tode folterten

Die Mutter und der Stiefvater des kleinen Raul sind von einem Schwurgericht in Gent zu einer Höchststrafe von jeweils 30 Jahren Haft verurteilt. Zuvor waren die beiden Angeklagten der Folter für schuldig befunden worden. Der neunjährige Junge starb vor drei Jahren, nachdem er wochenlang von den beiden misshandelt worden war. 

Andreas Kockartz
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Die Mutter und der Stiefvater des kleinen Raul sind am Mittwochabend von einem Schwurgericht in Gent zu einer Höchststrafe von 30 Jahren Haft verurteilt. Zuvor waren die beiden der Folter für schuldig befunden worden. Der neunjährige Junge starb vor drei Jahren, nachdem er wochenlang von den beiden misshandelt worden war. Seine Leiche wurde ins Wasser geworfen.

Nach Verbüßung ihrer Haftstrafe können die beiden Verurteilten für weitere fünf Jahre inhaftiert oder von der Justiz überwacht werden. „Ein strenges, aber gerechtes Urteil“, sagte der vorsitzende Richter nach der Urteilsverkündung des Schwurgerichts. Nach einer nur kurzen Beratung von kaum einer Stunde wurde das Urteil verkündet: Die Höchststrafe von 30 Jahren für Rauls Mutter und Stiefvater.

Streng, aber gerecht, sei das Urteil des Schwurgerichts, wie der Vorsitzende des Gerichts meinte. Auch für Rauls Schwester, die alles mit ansehen musste und der die Angeklagten sogar eine Mitschuld in die Schuhe schieben wollten, sei dies ein gutes Urteil, sagt deren Anwältin. Der vorsitzende Richter rief Mutter und Stiefvater zum Nachdenken auf. Sie reagierten teilnahmslos, doch laut ihres Anwalts hat zumindest die Mutter des Jungen das Urteil tief berührt.

Der kleine Raul wird nie wieder zurückkehren, aber dieser Prozess ist als ein Zeichen des Respekts für ihn gewesen, so der Tenor nach dem Verfahren. Wochenlang hatten grausame Details der Folterung des neunjährigen Kindes nicht nur im Gerichtssaal in Gent für aufgewühlte Reaktionen gesorgt. Der Prozess wurde auch permanent von den Medien in Flandern beobachtet und besprochen und löste ebenfalls Emotionen in der Öffentlichkeit aus.

Die beiden Angeklagten folgten der Urteilsverkündung ohne Gefühlsregung

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