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Eigner des beschlagnahmten russischen Öltankers „Ethera“ verklagt Belgien nach 10 Mio. €-Kaution

Der Eigner des russischen Öltankers „Ethera“, der am 1. März von der belgischen Armee beschlagnahmt wurde, hat den belgischen Staat verklagt. Anlass ist die von Belgien festgesetzte Kaution von über 10 Mio. € für die Freigabe des Schiffes.

Andreas Kockartz
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Die Meldung wurde VRT NWS gegenüber vom Kabinett der Justiz- und Nordseeministerin Annelies Verlinden (CD&V) bestätigt. „Die Klage kommt angesichts der hohen Summen nicht völlig unerwartet“, erklärte das Kabinett: „Der Eigner wird alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Kaution abzuwenden.“

Zur Erinnerung: Der belgische Staat hatte am Dienstag, dem 3. März, eine Kaution in Höhe von 10.020.000 Euro für den Öltanke „Ethera“ festgesetzt. Das Schiff befindet sich seit dem 1. März im Hafen von Zeebrugge in gerichtlicher Beschlagnahme, nachdem es von der belgischen Armee wegen Fahrens unter falscher Flagge beschlagnahmt worden war. Die Besatzung muss bis auf Weiteres an Bord bleiben.

45 Verstöße und Nutzung unter falscher Flagge

Nach der Durchsuchung des Schiffes, das offiziell unter der Flagge Guineas fährt, wurden insgesamt 45 Verstöße festgestellt, von gefälschten Zertifikaten bis hin zu technischen Mängeln. Das Schiff darf den Hafen erst verlassen, nachdem die Kaution bezahlt und eine erneute Inspektion die Einhaltung der Vorschriften bestätigt hat. Bis dahin muss die Besatzung an Bord bleiben.

Die „Ethera“ steht in Verbindung mit der russischen Schattenflotte. VRT NWS konnte zuvor nachweisen, dass die „Ethera“ zu einem Netzwerk von Unternehmen gehört, die mit Mohammad Hossein Shamkhani, dem Sohn eines ehemaligen Top-Beraters des inzwischen verstorbenen iranischen Obersten Führers Ali Khamenei, in Verbindung gebracht werden.

Was passiert, wenn die Geldbuße nicht bezahlt wird?

Das Kabinett Verlinden erklärt, dass für die Zahlung der Kaution keine Frist gilt, da der Eigentümer oder Betreiber eines beschlagnahmten Schiffes jederzeit entscheiden kann, ob er die Kaution zahlt und das Schiff den Vorschriften entsprechend in Ordnung bringt oder ob er einfach abwartet, bis das Verwaltungs- und Strafverfahren abgeschlossen und eine endgültige Geldbuße verhängt ist.

„Sobald eine Geldbuße verhängt wird und festgestellt wird, dass diese nicht bezahlt wird, kann die Beschlagnahme eingeleitet werden, woraufhin das Schiff verkauft werden kann“, so das Kabinett: „Die Kosten für die Zeit, die das Schiff im Hafen liegt, trägt der Betreiber oder Eigentümer, ebenso wie die Kosten für die Versorgung der Besatzung an Bord.“

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