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Inland
Justiz

Richter abberufen: Der Drogenprozess „Kriva Rochem“ muss neu verhandelt werden

Die Bundesanwaltschaft in Brüssel wird gegen die Abberufung der Richter beim „Kriva Rochem“-Drogenprozess keine Berufung beim Obersten Gerichtshof einlegen. Das bedeutet, dass es zu einer Neuverhandlung kommen wird. Dieser umfangreiche Prozess gegen rund 30 Angeklagte wurde aus Sicherheitsgründen von Tongeren in der Provinz Limburg nach Brüssel verlegt (Foto). Nicht zum ersten Mal wird dieses Verfahren über Befangenheitsanträge gegen die zuständigen Richter verzögert. 

Andreas Kockartz
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In der vergangenen Woche entschied ein Berufungsgericht, dass die im „Kriva Rochem“-Prozess eingereichten Anträge auf Abberufung der Richter begründet waren. Mehrere Anwälte hatten die drei Richter angefochten, da das Gericht den Fall zur Beratung angenommen hatte, ohne der Staatsanwaltschaft oder den Verteidigern der Angeklagten das Wort zu erteilen. Nach zahlreichen entsprechenden Befangenheitsanträgen wurde jetzt zu Gunsten der Kläger entschieden.

Die Bundesanwaltschaft in Brüssel hätte zwar noch beim Kassationsgericht Berufung einlegen können. Dort würde das Gericht nicht mehr den Sachverhalt prüfen, sondern lediglich die formalen Gegebenheiten. Doch darauf wird jetzt verzichtet. Das bedeutet, dass der Prozess mit anderen Richtern von Neuem beginnen muss. Der Prozess wird sich dadurch um Wochen oder Monate verzögern, da die neuen Richter Zeit benötigen, sich mit dem Fall vertraut zu machen und um eine neue Tagesordnung festzulegen.

Im Fall „Kriva Rochem“ stehen über 30 Angeklagte wegen eines groß angelegten Kokainschmuggels über den Hafen von Antwerpen nach Europa vor Gericht. Zu den mutmaßlichen Haupttätern zählen Flor Bressers und Sergio Robert de Carvalho.

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