Im großen „Kriva Rochem“ genannten Drogenprozess hat das Berufungsgericht von Gent am Donnerstag die Anträge auf Befangenheit gegen die drei Richter des Strafgerichts von Brügge als unbegründet abgelehnt. Die Richter werden daher nicht ersetzt. Die Befangenheitsanträge wurden nach der chaotischen Verhandlung, die am 18. September im Justitia-Gebäude in Brüssel stattfand, eingereicht. Die Verteidigung hat gegen das Urteil eine Kassationsbeschwerde eingelegt.
Drogenprozess „Kriva Rochem“: Berufungsgericht lehnt Befangenheitsanträge der Verteidigung ab
Das Berufungsgericht von Gent hat am Donnerstag die Anträge auf Ablehnung der drei Richter des Strafgerichts von Brügge wegen Befangenheit im „Kriva Rochem“-Drogenprozess verworfen. In diesem Prozess geht es um internationalen Kokainschmuggel und -handel unter dem Deckmantel eines Unternehmens im Antwerpener Hafen.
Dieser Prozess, der aus Sicherheitsgründen in das Hochsicherheits-Gerichtsgebäude Justitia nach Brüssel verlegt wurde, richtet sich u.a. gegen die Hauptangeklagten Flor Bressers (37) aus den Niederlanden und dem Brasilianer Sergio Roberto de Carvalho (65), die als Köpfe der Bande gelten.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Unzulässigkeit der Einspruchsanträge beantragt. Bundesstaatsanwältin Marianne Cappelle sah darin einen „Rechtsmissbrauch“ und eine „Sabotage“ seitens der Verteidiger.
„Die Tatsache, dass der Vorsitzende Richter des Verfahrens nicht in der Lage war, einige Anwälte davon abzuhalten, diesen Prozess zu einem „Schauprozess“ zu machen, bedeutet nicht, dass er nicht mehr unabhängig und unparteiisch in diesem Fall urteilen kann, und beweist auch nicht, dass ein hoher Grad an Feindseligkeit vorliegt“, entschied das Berufungsgericht.
Die Verteidigung der Angeklagten in diesem Drogenprozess wird gegen das Berufungsurteil Klage beim Kassationshof einlegen. Die für den 12. November anberaumte Wiederaufnahme der Verhandlung kann daher wahrscheinlich nicht stattfinden.


