Paolo Falzone (Foto), der Autofahrer (und bekannte Raser), der am Rande des Karnevals in Strépy in der wallonischen Provinz Hennegau sieben Menschen tötete, wurde zu 27 Jahren Haft und zu einem Bußgeld von 92.000 € verurteilt. Dies entschied das Schwurgericht in Mons (ebenfalls in Hennegau). Vor über vier Jahren raste der Mann frühmorgens mit 174 km/h in eine Gruppe Karnevalisten. Sein Beifahrer erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe wegen unterlassener Hilfeleistung. Was genau sagte das Schwurgericht zu dem von ihm gefällten Urteil?
Tödliches Karnevalsdrama von Strépy: Der Unfallfahrer muss für 27 Jahre ins Gefängnis
Das Schwurgericht verurteilte den Fahrer hart. Er sei ein Wahnsinniger am Steuer gewesen, der die Straße als Spielplatz betrachtete, auf dem er Geschichten für seine Einträge in den sozialen Medien filmen konnte – trotz mehrerer Warnungen und ohne jeglichem Respekt vor dem Leben anderer.
„Er ist ein Autofreak“, sagte der vorsitzende Richter zu dem Urteil des Schwurgerichts. „Er liebt nur sich selbst und Autos. Deshalb erhält er fast die Höchststrafe: 27 Jahre für siebenfachen Totschlag und 79-fachen versuchten Totschlag.“ Ein Urteil, auf das die Opfer und Angehörigen mit Genugtuung reagierten.
Sein Beifahrer erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe, weil er den Opfern nicht geholfen hatte. Beide erhalten vorerst kein Fahrverbot, da dies weder Schwurgericht, noch ein Richter aussprechen kann. Bisher sind dafür in Belgien nur die Verkehrsrichter zuständig. Ab September 2026 wird dies jedoch möglich sein.


