Das Berufungsgericht von Antwerpen hat den Befangenheitsantrag gegen die Richter im Fall „Costa“ abgelehnt. In diesem Prozess stehen 55 Personen und fünf Unternehmen wegen Kokainschmuggels vor Gericht. Die Richter können den Fall weiterhin unabhängig und unparteiisch beurteilen, so das Gericht. Wann der Prozess fortgesetzt werden kann, ist noch nicht klar. Dimitri de Béco, der Anwalt der Schlüsselfigur in diesem Prozess, Tom Bastiaanse, hatte das Gericht in Tongeren gebeten, ob er statt des für den 11. März angesetzten Termins zu einem späteren Zeitpunkt plädieren könne.
„Costa“-Drogenprozess in Tongeren: Befangenheitsantrag gegen die Richter in Berufung abgelehnt
Grund dafür war, dass er an diesem Tag auch in einer anderen Gerichtsverhandlung plädieren musste und sich noch nicht mit Bastiaanse hatte beraten können, da dieser gerade erst aus Spanien an Belgien ausgeliefert worden war.
Die Richter weigerten sich, ihm diese Vertagung zu gewähren, woraufhin de Béco Einspruch erhob. Er war der Ansicht, dass die Richter es ihm unmöglich machten, Bastiaanse zu verteidigen, und hatte den Eindruck, dass sie nicht mehr unparteiisch und unabhängig urteilen könnten. Die Richter lehnten einen freiwilligen Rücktritt ab und überließen die Entscheidung dem Berufungsgericht.
Das Berufungsgericht stellte am Montag fest, dass Bastiaanse teilweise selbst dafür verantwortlich war, dass er erst kurz vor der Verhandlung in Belgien ankam und dass er seinen Anwalt bis dahin nicht kontaktieren konnte. Er war zu Beginn des Prozesses im Oktober 2023 noch anwesend, hatte danach aber, seine Fußfessel durchgetrennt, um nach Spanien zu fliehen, ohne seine Verteidigung vorzubereiten und ohne seinem Anwalt Anweisungen zu geben.
„Unter diesen Umständen bedeutet die Tatsache, dass die Richter die beantragte Vertagung abgelehnt haben, nicht, dass sie nicht mehr unabhängig und unparteiisch urteilen konnten“, entschied das Berufungsgericht am Montag. Folglich wurde der Antrag auf Ablehnung abgelehnt.
Der Angeklagte und sein Anwalt können noch Kassationsbeschwerde gegen das Urteil einlegen. Dabei kann der Kassationsgerichtshof aber nur prüfen, ob das Berufungsgericht das Recht korrekt angewandt hat. Dies kann allerdings einige Monate in Anspruch nehmen.


