Die sozialistische und christliche Gewerkschaft beim flämischen öffentlich-rechtlichen Sender VRT (ACV und ACOD) fordern die Geschäftsleitung auf, nicht erst weitere Arbeitskampfmaßnahmen abzuwarten, sondern dem niederländischen Beispiel zu folgen und auf eine Teilnahme am Eurovision Song Contest im kommenden Jahr zu verzichten. Die Niederlande gaben kürzlich bekannt, dass sie im nächsten Jahr nicht am Wettbewerb teilnehmen werden - die Veranstaltung soll dort jedoch weiterhin übertragen werden. Diese Entscheidung steht im Zusammenhang mit der Teilnahme Israels und der Lage im Gazastreifen.
Die VRT Gewerkschaften fordern, dem niederländischen Beispiel zu folgen und aus dem Eurovision Song Contest aussteigen
Der flämische öffentlich-rechtliche Sender VRT teilte in einer Reaktion mit, dass er an seiner Entscheidung zur Teilnahme festhalten werde.
„Vielleicht braucht unsere Geschäftsleitung erst 500 Unterschriften der Belegschaft, bevor sie ihre Entscheidung überdenkt“, sagte ACV-Gewerkschafter Carlos Van Hoeymissen. „In diesem Fall sammeln wir sie gerne. Aber eigentlich müsste sie doch aus den Gesprächen in der Belegschaft herausgehört haben, wie wenige Menschen beim VRT die Entscheidung zur Teilnahme überhaupt noch unterstützen.“
„Der (niederländische Sender) NPO hat die einzig moralisch vertretbare Entscheidung getroffen, nicht an einem Wettbewerb teilzunehmen, der durch die fortgesetzte Beteiligung Israels – eines Landes, dessen Führung sich des Völkermords und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht hat – belastet ist“, ergänzte ACOD-Gewerkschafterin Wies Descheemaeker.
Nach der Entscheidung des VRT zur Teilnahme haben die christlichen und sozialistischen Gewerkschaften des Senders für die Tage, an denen der Song Contest ausgestrahlt wird - 11., 13. und 15. Mai 2027 - Streiks angekündigt. Die zahlreichen positiven Reaktionen darauf lassen für sie den Schluss zu, dass die Teilnahme am Song Contest innerhalb der VRT-Belegschaft nur auf begrenzten Rückhalt stößt.
VRT hält an seiner Teilnahmeentscheidung fest
Bei der VRT-Direktion erklärte man, man habe „die Entscheidung des niederländischen Senders zur Kenntnis genommen“: „Diese Entscheidung ist das Ergebnis interner Beratungen und Entscheidungsprozesse in den Niederlanden. Sie schmälert jedoch nicht die Veränderungen, die in jüngster Zeit innerhalb der EBU (European Broadcasting Union) in Gang gesetzt wurden“, heißt es in der Stellungnahme.
„Wir haben diese Entscheidung auf der Grundlage unserer eigenen Einschätzung getroffen - auch deshalb, weil wir die notwendigen Veränderungen innerhalb der EBU weiterhin unterstützen und mitgestalten möchten. Wie wir bereits bei der Ankündigung unserer Teilnahme betont haben, ist dieser Entschluss kein Blankoscheck für die EBU.“