Nach den im späteren Mittwochnachmittag in Lüttich eskalierten Schülerprotesten haben Bürgermeister Willy Demeyer (PS, frankophone Sozialisten) und Bundesinnenminister Bernard Quintin (MR, frankophone Liberale) ein Versammlungsverbot auf Ebene der Stadt erlassen. Das bedeutet, dass sich nur noch Gruppen von höchstens 3 Personen treffen dürfen. Aber, es gibt Ausnahmen (siehe weiter unten). Randalierer haben am Mittwoch in Lüttich eine Schneise der Verwüstung hinter sich gelassen.
Versammlungsverbot: Lüttich reagiert hart auf die eskalierten Schülerproteste am Mittwoch
Belgiens Innenminister Quintin geht davon aus, dass die sogenannte Antifa, eine linksextreme Gruppen, die in Lüttich sehr stark ist, die Schülerdemo am Mittwoch genutzt hat, um einmal mehr für Randale zu sorgen. Am Mittwoch wurden rund 50 Personen festgenommen. Die Lütticher Polizei wurde von Kolleginnen und Kollegen aus Brüssel und Antwerpen unterstützt, um die öffentliche Ordnung wieder herstellen zu können.
Die Krawallmacher hatten zunächst Zerstörungen im Zentrum von Lüttich angerichtet, genauer am Place de la République Française und um das Rathaus und die Oper herum. Dabei wurden Fensterscheiben von Geschäften, Fastfood-Restaurants und Behörden eingeschlagen. Ein Laden für Videospiele wurde sogar geplündert.
Im Laufe des Mittwochs riefen die Behörden per BE-Alert die Geschäftsleute in der Stadt dazu auf, ihre Läden zu schließen. Nebenbei wurden Bushäuschen, Infostände der ÖPNV-Gesellschaft LeTec und E-Scooter angezündet und die Tramgleise blockiert.
Danach zogen die Randalierer in einem Katz und Maus-Spiel mit der Polizei durch die Lütticher Kirmes und sorgten für Krawalle am Hauptbahnhof Guillemins, der zeitweise geräumt wurde. In den Abendstunden beruhigte sich die Lage wieder.
Die Ausnahmen für das Versammlungsverbot in Lüttich:
Mitglieder derselben Familie
Minderjährige in Begleitung eines Elternteils oder einer verantwortlichen Aufsichtsperson
Vorab genehmigte Veranstaltungen
Polizeibeamte, Rettungskräfte, Sicherheits- und Gesundheitspersonal sowie andere zuständige Behörden in Ausübung ihrer Befugnisse
Direkte Fahrten zu Schulen, Vereinen, Unternehmen, Geschäften und Gastronomiebetrieben


