Zwei Verdächtige, die mutmaßlich an dem Terroranschlag in Brüssel vor zwei Jahren beteiligt waren, bei dem zwei schwedische Fußballfans getötet wurden, müssen sich möglicherweise vor einem Schwurgericht in Brüssel verantworten. Dies melden die regionale Nachrichtenplattform BRUZZ und die flämische Tageszeitung Het Laatste Nieuws.
Auf die Komplizen des Terroristen, der vor zwei Jahren in Brüssel zwei Schweden erschoss, wartet möglicherweise ein Schwurgerichtsverfahren
Der Attentäter Abdessalem Lassoued wurde kurz nach dem Doppelmord von der Polizei in der Brüsseler Gemeinde Schaerbeek erschossen. Zwei mutmaßliche Komplizen wurden jetzt an die Anklagekammer (KI) verwiesen. Ihnen droht ein Schwurgerichtsverfahren.
Am 16. Oktober 2023 wurde Belgien kurz vor Anpfiff des Länderspiels zwischen Schweden und den Roten Teufeln (die belgische Fußball-Nationalmannschaft) von einem weiteren Terroranschlag erschüttert. Der 45-jährige Tunesier Abdessalem Lassoued eröffnete auf dem Sainctelette-Platz in Brüssel das Feuer auf drei schwedische Fußballfans und einen Taxifahrer. Zwei schwedische Fans überlebten den Anschlag nicht.
Am folgenden Tag gelang es der Polizei, den Schützen in Schaerbeek ausfindig zu machen. Bei einer Konfrontation mit den Beamten wurde der Mann erschossen. Die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) bekannte sich wenige Tage später zu dem Attentat.
Im Zuge der Ermittlungen wurden mehrere Verdächtige identifiziert, die möglicherweise an dem Terroranschlag beteiligt waren. So wurden in den Niederlanden und in Spanien zwei Personen festgenommen, die im Verdacht stehen, dem Terroristen die Tatwaffe geliefert zu haben.
„Hinreichender Verdacht“
Der Fall wurde vergangene Woche der Anklagekammer in Brüssel vorgelegt, wie Het Laatste Nieuws berichtet. „Am 13. März erließ die Anklagekammer einen Beschluss, in dem sie feststellte, dass gegen zwei Verdächtige hinreichender Tatverdacht wegen terroristischen Mordes und versuchten terroristischen Mordes besteht“, so Yasmina Vanoverschelde von der Bundesanwaltschaft in Brüssel.
„Die Akte wartet auf die Anberaumung eines Anhörungstermins vor der Anklagekammer, die über eine mögliche Überweisung der beiden Verdächtigen an den Schwurgerichtshof entscheiden wird.“ Vanoverschelde merkt außerdem an: „Drei weitere Angeklagte werden wegen Verstößen gegen das Waffenrecht an das Strafgericht überstellt.“ Die Bundesanwaltschaft gibt keine weiteren Informationen zu diesen drei Verdächtigen.

