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Inland
Justiz

Überbelegte Zellen: Ausweitung von Strafen unter elektronischer Beobachtung soll ausgebaut werden

Nach heftigen Debatten hat die belgische Bundesregierung ein Vorabkommen geschlossen, mit dem die Überbevölkerung in den Gefängnissen abgebaut werden soll. Wie VRT NWS am Mittwochabend erfahren konnte, soll in erster Linie mit Strafen unter elektronischer Aufsicht, z.B. mit elektronischer Fußfessel gearbeitet werden.

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Konkret könnte dies bedeuten, dass Straftäter, die zu einer Haftstrafe von weniger als 18 Monaten verurteilt wurden, unter elektronischer Beobachtung zu Hause bleiben müssen. Damit soll der Zustrom von neuen Häftlingen in den Gefängnissen verringert werden.

Bei Haftstrafen von 18 Monaten bis 10 Jahren sollen die Verurteilten die letzten 18 Monate ihrer Strafe unter elektronischer Aufsicht ebenfalls zu Hause absitzen. Doch diese Vorgänge müssen jeweils von der Strafvollzugsbehörde abgesegnet werden. Straftäter, die wegen Sittenvergehen, Drogenhandel oder Terrorismus verurteilt werden, kommen für diese Art der Bestrafung nicht in Anmerkung.

Zu einfachen Haftverkürzungen durch vorzeitige Haftentlassung, z.B. bei „guter Führung“ soll es strukturell nicht kommen, so das Vorabkommen. Bisher handelt es sich, wie das Wort Vorabkommen belegt, um einen Entwurf. Am Freitag wird das Kernkabinett der Bundesregierung das Ganze feinabstimmen.  

Elektronisch zu überwachende Fußfessel

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