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Die belgische Regierung hebt die Anonymität von Samenspendern auf

Kinder haben ab einem bestimmten Alter das Recht zu erfahren, wer ihr biologischer Vater zu ist. Auf Vorschlag von Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke (Vooruit, flämische Sozialisten) hat die Bundesregierung beschlossen, die Anonymität von Samenspendern aufzuheben. Ab 12 Jahren können Kinder bestimmte Informationen über ihren biologischen Vater anfordern und ab 16 Jahren erhalten sie Zugang zu Informationen über dessen Identität.

Andreas Kockartz
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„Kindern sollten alle Möglichkeiten gegeben werden“, so Gesundheitsminister Vandenbroucke: „Zu wissen, wer man ist, hilft, sich selbst besser zu verstehen. Das ist wichtig für das psychische Wohlbefinden. Von nun an steht das Kind im Mittelpunkt.“

Bislang war die Samenspende in Belgien anonym. Das bedeutete, dass Kinder nicht erfahren konnten, wer ihre biologischen Väter waren, wenn diese anonym bleiben wollten. Viele Spenderkinder wuchsen daher mit Fragen nach ihrer Herkunft auf, auf die sie keine Antworten erhielten.

Das ändert sich jetzt: Ab 12 Jahren können Kinder nicht-personenbezogene Daten wie Haar- und Augenfarbe oder Körpergröße anfordern. Bis zum 16. Lebensjahr werden die Eltern benachrichtigt, wenn ihr Kind einen solchen Antrag stellt. Ab 16 Jahren haben Kinder Zugang zu personenbezogenen Daten ihres biologischen Vaters (Name, Geburtsdatum, Nationalität). Ehemalige Spender können ihre Anonymität aufgeben, sind aber nicht dazu verpflichtet.

Missbrauchsprävention

Die neue Regelung gilt für inländische und internationale Spender. Es gibt eine sechsmonatige Übergangsfrist, in der Kinderwunschzentren bestehende anonyme Samenbanken nutzen dürfen. Danach ist die Verwendung dieser Samen nicht mehr gestattet.

Die neue Regelung zielt auch darauf ab, illegale Praktiken zu unterbinden. Kinderwunschzentren sind verpflichtet, ihre Zusammenarbeit mit ausländischen Samenbanken zu überwachen und Unregelmäßigkeiten unverzüglich zu melden.

Ende letzten Jahres wurde bekannt, dass ein dänischer Samenspender mit einem krebsverursachenden Gendefekt in Belgien 53 Kinder in 38 Familien gezeugt hatte, obwohl in den Niederlanden ein Spender maximal sechs Kinder zeugen darf. Die neue Regelung soll solche Verstöße verhindern.

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