Belgiens Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke (Vooruit) hat der Bundesregierung einen Vorschlag zur vollständigen Abschaffung der obligatorischen Anonymität von Samen- und Eizellenspendern vorgelegt. Derzeit erfahren Spenderkinder in der Regel nicht, wer ihr Spender ist. Laut dem Vorschlag hätten sie ab 12 Jahren Zugang zu diesen Informationen. Ehemalige Spender können ihre Anonymität freiwillig aufheben, Fertilitätszentren würden strengeren Meldepflichten unterliegen und es soll eine dreijährige Übergangsfrist geben.
Minister will Anonymität vollständig abschaffen: Spenderkinder in Belgien sollen ab 12 Jahren Informationen über ihren Spender anfordern können
„Kinder müssen das Recht haben zu wissen, woher sie kommen. Ihnen muss jede Möglichkeit dazu gegeben werden“, so Vandenbroucke. Der Fertilitätsmediziner Arne Vanhie (Uniklinik Löwen) bezeichnet die Reform als „gut“. Betroffene Kinder können selbst entscheiden, wie viele Informationen sie erhalten möchten, z.B. nur einige allgemeine Merkmale wie Haarfarbe und Größe oder medizinische Daten - aber auch den Namen und Wohnort des Spenders.
Bis zum Alter von 16 Jahren werden die Eltern darüber informiert, wenn ihr Kind einen solchen Antrag stellt. Medizinische Informationen, beispielsweise zu Erbkrankheiten oder dem Status als genetischer Träger, können Kinder bereits während einer diesbezüglichen Behandlung erhalten, wenn die krank sind.
„Das Alter von 12 Jahren wurde bewusst gewählt“, sagte Minister Vandenbroucke: „Ab diesem Alter erlangen Kinder mehr rechtliche Autonomie, können sich mit ihrem Personalausweis ausweisen und können in bestimmten Situationen von Behörden wie dem Jugendamt oder dem Familiengericht selbstständig angehört werden.“
Spenderkinder können außerdem erfahren, wie viele andere Kinder vom selben Spender gezeugt wurden. Wenn mehrere Spenderkinder dieselben Informationen anfordern und zustimmen, können sie ab ihrem 18. Geburtstag kontaktiert werden.
Übergangszeit und Pflichten für Zentren und frühere Spender
Für frühere Spender und Spenderkinder gilt eine Übergangsregelung. Spender, die bisher anonym gespendet haben, können selbst entscheiden, ob sie ihre Anonymität aufheben möchten. Ihre bestehenden Rechte bleiben gewahrt, betont Gesundheitsminister Vandenbroucke. Es wird zudem eine dreijährige Übergangsfrist geben, in der Fertilitätszentren das verbleibende anonyme Spendermaterial verwenden dürfen. Danach ist dieses nur noch für genetische Geschwister zulässig. Die Regelungen gelten auch für ausländische Spender.
Kinderwunschzentren erhalten noch klarere Verpflichtungen. Sie müssen ihre Zusammenarbeit mit (ausländischen) Samenbanken engmaschig überwachen, regelmäßig Bericht erstatten und Vorfälle unverzüglich melden, so der Vorschlag des Ministers: „Schwerwiegende Vorfälle, Nebenwirkungen oder Verstöße gegen die Sechs-Familien-Regel müssen dokumentiert und gemeldet werden. Bei Nichteinhaltung drohen Sanktionen.“
Die geplante Reform, die bereits im Koalitionsvertrag enthalten war, wird umgesetzt, weil viele Spenderkinder seit Jahren mehr Transparenz fordern. „Obwohl die Anonymität 2007 eingeführt wurde, um den intransparenten Reproduktionspraktiken der 1980er-Jahre ein Ende zu setzen, hatte diese Regelung auch Schattenseiten. Viele Spenderkinder wuchsen mit Fragen zu ihrer Herkunft auf, ohne jemals eine vollständige Antwort zu erhalten“, sagt Vandenbroucke weiter: „Kinder sollten das Recht haben, ihre Wurzeln zu kennen. Ihnen sollte jede Möglichkeit dazu gegeben werden. Wer seine Wurzeln kennt, steht im Leben besser da.“
Noch viel zu lernen in den kommenden Jahren
Arne Vanhie, Fertilitätsmediziner an der Klinik der Katholischen Universität Löwen (UZ Leuven/KU Leuven), hält die Abschaffung der obligatorischen Spenderanonymität für positiv. Er findet es gerechtfertigt, dass Kinder ab 12 Jahren Zugang zu Spenderinformationen haben, räumt aber ein, dass es noch zu früh für eine abschließende Beurteilung sei: „Unsere Nachbarländer arbeiten mit 16- oder 18-Jährigen. Es ist schwer abzuschätzen, wie viele 12-Jährige dies tatsächlich benötigen werden. Wir werden in den kommenden Jahren viel lernen.“
Ab 16 Jahren können Jugendliche ohne elterliche Zustimmung Informationen anfordern. Vanhie erwartet keine Probleme. „Eltern von Kindern, die durch Samenspende gezeugt wurden, sollten dieses Gespräch ohnehin viel früher führen“, sagte er gegenüber VRT NWS: „Wenn man bis zum 16. Lebensjahr noch nie über den Spender gesprochen hat, ist etwas schiefgelaufen. Ich gehe davon aus, dass die Kommunikation zwischen Eltern und Kind ab diesem Zeitpunkt regelmäßig weitergeführt wird.“
Die potenziellen Auswirkungen auf belgische Spender werden begrenzt sein. Es handelt sich nur um eine Handvoll Personen pro Jahr“
Arne Vanhie, Fertilitätsmediziner (UZ Leuven)
Eine häufig geäußerte Sorge ist, dass der Verlust der Anonymität die Zahl der Spender verringern wird. Vanhie hält diese Entwicklung für eher gering: „In Belgien stammt der Großteil des Spendermaterials aus dem Ausland, wo die Offenlegung der Spenderdaten schon seit Längerem üblich ist. Die potenziellen Auswirkungen auf unsere eigenen belgischen Spender werden begrenzt sein. Es handelt sich nur um eine Handvoll Personen pro Jahr.“
Für Kinder, die bereits von einem anonymen Spender geboren wurden, bleibt abzuwarten, welche praktischen Auswirkungen die Reform haben wird. „Frühere Spender können sich freiwillig zu erkennen geben, aber wir haben absolut keine Ahnung, wie viele das tun werden. Sie spendeten damals unter einem anderen rechtlichen Rahmen. Ich bin sehr gespannt, wie viele sich tatsächlich registrieren lassen.“
Für die meisten Spenderkinder wird die Änderung daher begrenzt sein: „Wir werden bald auch die nicht identifizierbaren Informationen früherer Spender - wie etwa körperliche Merkmale - erfassen und das ist besser als nichts. Aber für Kinder, die wirklich nach ihren biologischen Wurzeln suchen, wird das wahrscheinlich nicht ausreichen.“
