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Medizinstudent wird auch vom Berufungsgericht nicht wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung einer Mitstudentin verurteilt

Das Brüsseler Berufungsgericht gewährt einem Medizinstudenten, der eine andere Studentin vergewaltigt hatte, erneut die Gunst der Aussetzung der Strafe. Das Korrektionalgericht Löwen hatte dem jungen Mann diese Gunst bereits im April gewährt – in einem Urteil, das für erhebliche gesellschaftliche Unruhe sorgte.

Jens Van Reet Belga
Veröffentlicht:

Der Fall hatte im vergangenen Jahr für viel Aufsehen gesorgt, als das Gericht in Löwen den Gynäkologiestudenten der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung einer Mitstudentin schuldig befand, ihn jedoch nicht verurteilte.

Die Staatsanwaltschaft war in Berufung gegangen und hatte vor dem Berufungsgericht beantragt, dem jungen Mann zumindest eine Aussetzung der Strafe unter Auflagen zu erteilen, doch dem folgte das Gericht nicht. „Eine Strafe ist hier keine notwendige Antwort auf die begangenen Taten“, heißt es im Urteil. „Sie würde nicht zum Schutz des gesellschaftlichen Interesses beitragen, sondern unverhältnismäßig nachteilige Folgen für den Angeklagten und sein Umfeld haben.“

An der Schuld des jungen Mannes an der Vergewaltigung bestand für das Berufungsgericht aber keine Zweifel. Der junge Mann hatte diese auch vor dem Korrektionalgericht in Löwen nicht bestritten und war selbst nicht gegen das Urteil in Berufung gegangen.

Verantwortungsbewusstsein

Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte dies getan, da sie unter anderem der Ansicht war, dass das Gericht in Löwen von einem falschen Bild der Persönlichkeit des Verdächtigen ausgegangen sei, der nach Auffassung der Staatsanwaltschaft weder in der Tatnacht noch danach Verantwortung übernommen habe.

Das Berufungsgericht sah dies anders. Nach Auffassung des Gerichts hatten sich der junge Mann und das Opfer zu einem Zeitpunkt getroffen, als sie bereits deutlich betrunken war, doch habe er zu diesem Zeitpunkt nicht die Absicht gehabt, dies auszunutzen. Im Gegenteil sei er nach Ansicht des Gerichts in diesem Moment fürsorglich mit ihr umgegangen.

Nach den Taten habe der junge Mann durchaus Verantwortungsbewusstsein gezeigt und seine Schuld nicht bestritten. Er habe nach Auffassung des Gerichts zudem ein tief empfundenes Schuldbewusstsein erkennen lassen und das Leid anerkannt, das er dem Opfer zugefügt habe.

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