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Inland
Justiz

Aussetzung der Strafe nach einer Vergewaltigung: Täter ist „jung und begabt“

Ein 24-jähriger Student aus Löwen in Flämisch-Brabant wurde der Vergewaltigung einer Kommilitonin für schuldig befunden. Der Staatsanwalt hatte eine Bewährungsstrafe beantragt, doch das Gericht gab ihm den Vorzug der Strafaussetzung. Das bedeutet, dass der Vergewaltiger keine Strafe bekommt. Nach Ansicht des Richters ist er „jung und begabt“. 

Andreas Kockartz
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Nach Ansicht des Gerichts reichte ein Schuldgeständnis aus, um dem Täter klarzumachen, dass er im Unrecht war und dass er keine neuen Straftaten begehen sollte. Er hatte die Studentin nachts auf der Straße angetroffen. Er sagte, sie habe ihn angesprochen, sie hätten beide getrunken und sie schien mit dem Sex einverstanden gewesen zu sein.

Doch die junge Frau wachte am nächsten Morgen auf und konnte sich an nichts mehr erinnern. Sicher war nur, dass es zu sexuellen Handlungen gekommen war.  Für das Gericht war klar: Der Student hatte eindeutig die Grenze überschritten. Er hätte erkennen müssen, dass die Frau in ihrem Zustand unmöglich zum Sex hätte einwilligen können.

Opfer erleichtert

Da der Student aber noch jung ist, keine Vorstrafen hat und abgesehen von der Vergewaltigung ein begabter, engagierter und allseits geschätzter junger Mann ist, sei eine Aussetzung einer Strafe ausreichend, so das Gericht. Das bedeutet also auch, dass diese Vergewaltigung nicht in seinem Strafregister auftauchen wird…

Das Opfer der Vergewaltigung gab nach dem Gerichtsurteil zu verstehen, dass sie sich mit dem Urteil zufrieden gebe. Sie sei erleichtert darüber, dass der Täter geständig sei, dass die Vergewaltigung bewiesen und damit die Tat an ihr anerkannt sei. Die Universitätsklinik von Löwen (UZ Leuven) allerdings, an der der 24-Jährige Gynäkologie studiert, schließt diesen vorerst aus den Unterrichten und Vorlesungen aus.     

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