Ein Gericht in Maastricht - die Hauptstadt der niederländischen Provinz Südlimburg - urteilte, dass Flandern den Niederlanden Schadenersatz zahlen muss, weil die Schnelltram zwischen Hasselt - die Hauptstadt der flämischen Provinz Limburg - und Maastricht nicht gebaut wird. Vor drei Jahren hatte Flandern beschlossen, diese Überlandbahn zu streichen und stattdessen einen Trambus mit einer anderen Route einzusetzen. Laut Gericht stellt dies einen Vertragsbruch dar. Die Höhe des von Flandern zu zahlenden Schadenersatzes steht noch nicht fest. Die Stadt Maastricht und die Provinz Südlimburg fordern aber 19,6 Mio. €.
Flandern muss den Niederlanden Schadenersatz zahlen, weil die Schnelltram Hasselt-Maastricht nicht gebaut wird
Das Gericht in Maastricht begründete das Urteil zu diesem vermeintlichen Vertragsbruch damit, dass Flandern 2022 beschloss, die Straßenbahnlinie Hasselt-Maastricht durch einen Trambus zu ersetzen. „Das Gericht stellt fest, dass die Flämische Region den Vertrag schuldhaft verletzt hat und für den der Provinz Limburg und der Stadt Maastricht entstandenen Schaden haftet“, heißt es im Urteil.
Die Niederlande fordern 19,6 Mio. € von Flandern. Dies ist der Betrag, der bereits in den Niederlanden in dieses Verkehrssystem investiert wurde. Ob Flandern diesen Betrag zahlen muss, ist noch nicht entschieden.
Im Juli 2023 zahlte Flandern in diesem Zusammenhang 3 Mio. € an die Niederlande zurück. Dies ist die Entschädigung, die die Niederlande zuvor an Flandern zahlen mussten, weil die Endhaltestelle der Stadtbahn in Maastricht in der flämischen Planung verlegt wurde. 2015 wurde deutlich, dass die Wilhelminabrücke über die Maas das Gewicht der Straßenbahn nicht tragen konnte. Die Endhaltestelle in Maastricht wurde daraufhin vom Maastrichter Zentralbahnhof zum Mosae Forum verlegt.
Die Argumente Flanderns
Laut Flandern könnten die Niederlande durch die Wahl eines Trambus-Systems anstelle einer Schnelltram 35 Mio. € an Investitionen einsparen. Das Gericht in Maastricht hält dieses Argument nicht für stichhaltig.
„Die Tatsache, dass die niederländischen Parteien insgesamt 35 Mio. € für die Umsetzung des ursprünglichen Plans nicht aufwenden müssen, bedeutet nicht, dass ihnen dadurch ein Vorteil entsteht“, heißt es im Urteil: „Der ‚Vorteil‘, insgesamt 35 Mio. € nicht ausgeben zu müssen, wird durch den Nachteil aufgewogen, dass die niederländischen Parteien keinen Zugang zur ursprünglich geplanten Schnelltramverbindung haben.“
Flandern kann gegen das Urteil des Gerichts in Maastricht noch Berufung einlegen. Die flämische Mobilitätsministerin Annick De Ridder (N-VA) erklärte, sie wolle das Urteil zunächst eingehend prüfen. Flandern hat bis zum 18. Februar 2026 Zeit, Berufung einzulegen.

