Die belgische Justiz hat im Rahmen der Ermittlungen in Sachen Killerbande von Brabant das Nachbarland Frankreich um Rechtshilfe gebeten. Konkret geht es um den Verdacht, dass die beiden französischen Brüder, die Gangster Xavier und Thierry Sliman in diesem bisher ungelösten Fall eine Rolle gespielt haben könnten. Die Killerbande von Brabant wird für eine Serie von Überfällen, Einbrüchen und Morden verantwortlich gemacht, bei denen in den 1980er Jahren 28 Menschen ums Leben kamen.
Ermittler in der Akte Killer von Brabant bitten Frankreich um Rechtshilfe bei der Untersuchung zu verstorbenen Gangsterbrüdern
Im Juni 2024 gab die Bundesanwaltschaft bei einer Informationsveranstaltung für die Opfer bekannt, dass der Ermittlungsrichter die Untersuchungen nach rund 40 Jahren eingestellt habe, da keine sinnvollen Erkenntnisse mehr zu erwarten seien. Die Zivilparteien hatten aber weiterhin die Möglichkeit, zusätzliche Untersuchungen zu beantragen.
Mehrere Zivilparteien taten dies und im Januar beschloss die Anklagekammer in Mons in der Provinz Hennegau, dass die Aussage zweier Kinder aus Opwijk (Flämisch-Brabant) untersucht werden sollte. Diese hatten am 9. November 1985, wenige Stunden vor dem tödlichen Raubüberfall in Aalst, einen dunklen Golf und einen hellen Mercedes vorbeifahren sehen und die Nummernschilder notiert – was damals deren Hobby war. Solche Autos sollen beim Raubüberfall in Aalst zum Einsatz gekommen sein. Die entsprechende Ermittlungsarbeit führte seinerzeit aber zu keinem Erfolg.
Spur zu französischen Gangsterbrüdern
Ende April ordnete die Anklagekammer von Mons außerdem an, eine andere Spur weiter zu untersuchen und zwar die der Brüder Xavier und Thierry Sliman. Diese als besonders gewalttätig bekannten französischen Gangster verübten zusammen mit ihrer Bande im gleichen Zeitraum, in dem die Killerbande von Brabant in Belgien aktiv war, mehrere brutale Raubüberfälle in Nordfrankreich. Inzwischen sind allerdings beide Brüder verstorben. Die Slimans haben eine Zeit lang auch in Belgien gewohnt.
„Wir sind voll und ganz mit der Umsetzung der geforderten Ermittlungsmaßnahmen beschäftigt“, heißt es bei der Bundestaatsanwaltschaft in Brüssel „Dazu wurde ein Ersuchen um gerichtliche Zusammenarbeit an Frankreich gerichtet.“

