Im Fall der Killerbande von Brabant, die in den 1980er Jahren bei Raubüberfällen zahlreiche Todesopfer forderte, hat das Berufungsgericht von Mons (Hennegau) neue Ermittlungen angeordnet. Das berichten frankophone Medien. Die Ermittler sollen klären, ob die Taten von zwei französischen Gangsterbrüdern begangen wurden.
Steckten französische Brüder hinter der Killerbande von Brabant? Justiz nimmt neue Ermittlungen auf
Kurz vor den Sommerferien 2024 hatte die Bundesstaatsanwaltschaft angekündigt, die Ermittlungen zur Killerbande von Brabant einstellen zu wollen. Alles, was noch hätte untersucht werden können, sei untersucht worden – ein Weitermachen sei sinnlos, so das Fazit. Sehr zum Ärger vieler Opfer und Hinterbliebener.
Die Killerbande von Brabant wird für eine Serie von Überfällen, Einbrüchen und Morden verantwortlich gemacht, bei denen 28 Menschen ums Leben kamen. Ihre ersten Taten verübte sie in den Jahren 1982 und 1983, die blutigsten Anschläge jedoch folgten Ende 1985, bei Überfällen auf Supermärkte in Overijse (Flämisch-Brabant), Eigenbrakel (Wallonisch-Brabant) und Aalst (Ostflandern).
Doch knapp zehn Monate später ist die Akte noch immer nicht geschlossen. Bereits im Januar entschied das Berufungsgericht in Mons, dass eine Spur doch noch verfolgt werden müsse: Zwei Jungen, damals sieben und neun Jahre alt, hatten kurz vor dem letzten Überfall in Aalst im Jahr 1985 zwei Autos mit hoher Geschwindigkeit wegfahren sehen und deren Nummernschilder notiert. Diese Spur sei nie ernsthaft untersucht worden, so der Anwalt eines der Opfer. Deshalb nimmt der zuständige Untersuchungsrichter den Fall nun wieder auf – und bekommt zusätzlich noch eine zweite Spur.
Waren zwei extrem gewalttätige französische Brüder tatsächlich die Killerbande von Brabant?
Die Hypothese, die jetzt überprüft werden soll, betrifft zwei mittlerweile verstorbene Brüder aus Nordfrankreich: Xavier und Thierry Sliman. Die Brüder waren extrem gewaltbereite Gangster, die mit ihrer Bande zahlreiche Überfälle in Nordfrankreich verübten. Und möglicherweise – so der Verdacht eines ehemaligen Polizisten – auch in Belgien.
Als der Ex-Polizist Jean-Pierre Adam im Jahr 2000 den Mord an einem Restaurantbesitzer untersuchte, stieß er auf ein Fahndungsplakat im Dossier von Xavier Sliman – für einen Überfall auf den Waffenhändler Dekaise in Wavre (Provinz Wallonisch-Brabant). Dieser Überfall gilt als eines der ersten Verbrechen, das der Killerbande von Brabant zugeschrieben wird. Sliman soll dem gesuchten Täter außerdem stark geähnelt haben. Doch diese Informationen wurden nie an die Ermittler der Bande weitergeleitet.
Adam ließ nicht locker und fand zahlreiche Hinweise, die auf eine Verbindung zwischen den Sliman-Brüdern und der Bande hindeuten könnten. Ihr erster Einbruch fand in Frankreich statt, viele weitere Taten entlang der N5, der Schnellstraße nach Charleville-Mézières – der französischen Heimatstadt der Brüder. Beim Überfall auf den Waffenhändler Dekaise wurden zudem Taschen verwendet, die nur in Frankreich im Umlauf waren, nicht in Belgien.
Außerdem soll Thierry Sliman von Ende 1983 bis Mitte 1985 im Gefängnis gesessen haben – exakt in dem Zeitraum, in dem die Bande keine Taten verübte. Im November 1985 wurde er erneut verhaftet – und die Verbrechen der Bande hörten endgültig auf. Der Ex-Polizist übermittelte seine Erkenntnisse an die Bundesstaatsanwaltschaft, doch laut seiner Aussage geschah damit nichts.
Es ist ein großer Sieg für die belgische Justiz
Patrick Ramaël, Anwalt
Bis jetzt. Patrick Ramaël, Anwalt mehrerer Opfer, stellte einen Antrag bei der Justiz, diese Spur doch noch zu untersuchen. Das Berufungsgericht in Mons hat dem nun stattgegeben. Der Untersuchungsrichter wird sich somit nicht nur mit den Kennzeichen beschäftigen müssen, die die beiden Kinder notierten, sondern auch mit den französischen Gangsterbrüdern.
„Ich habe immer an diese Spur geglaubt“, sagte der Anwalt gegenüber RTBF. „Das ist ein großer Sieg für die Nebenkläger, aber auch für die belgische Justiz. Denn sie zwingt einen Untersuchungsrichter, meine Hinweise zu prüfen – etwas, das er bislang stets verweigert hatte.“

