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Inland
Justiz

Überfüllte Gefängnisse in Belgien: Notgesetz tritt in Kraft

An diesem Montag (4. August) tritt in Belgien das Notgesetz für das Gefängniswesen in Kraft. Dieses Gesetz soll dabei helfen, die Überbelegung in den Haftanstalten und den Zellen in den Griff zu kriegen. Aktuell sitzen hierzulande rund 13.000 Verurteilte eine Haftstrafe ab, doch Platz ist hier nur für etwa 11.000 Häftlinge. 

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Das Notgesetz soll dabei helfen, Häftlinge früher zu entlassen, um Platz für neue Verurteilte zu machen. Richter sollen intensiver darüber nachdenken, ob wirklich Haftstrafen ausgesprochen werden müssen. Entsprechende Urteile sollen nur dann fallen, wenn es nicht anders geht bzw. wenn keine alternative Bestrafung zum Tragen kommt oder kommen kann.

Zudem können zahlreiche Häftlinge auch mit elektronischer Fußfessel überwacht früher freikommen und ihre Reststrafe als Hausarrest absitzen, so das Notgesetz. Gefängnisinsassen, die zu Haftstrafen von bis zu 3 Jahren verurteilt werden, sollen nach Verbüßung eines Drittels der Strafe leichter vorzeitig entlassen werden können.

Notgesetz auf 5 Jahre angesetzt

Verurteilte, die zu Haftstrafen von bis zu 10 Jahren verdonnert wurden, sollen im Prinzip 6 Monate vor Verbüßung ihrer Strafe entlassen werden können, sieht das Notgesetz vor. Personen, die wegen Terrorismus und wegen Sittenvergehen im Gefängnis sitzen, kommen für frühzeitige Entlassungen über das Notgesetz, das erstmal 5 Jahre Anwendung findet, nicht in Anmerkung.

Innerhalb dieses Notgesetzes soll Opfern von Verbrechen bei der Verurteilung auch mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. In Kreisen des belgischen Gefängniswesens ist zu hören, dass man befürchtet, dass dieses Notgesetz nur ein Tropfen Wasser auf einem heißen Stein ist. Hohe Erwartungen dahingehend, dass hiermit langfristig Probleme gelöst werden, haben die Gefängnisdirektoren offenbar nicht unbedingt.   

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