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Inland
Politik

Flanderns Innenministerin erklärt die Vorschriften der Gemeinde Aalter zur Wohnsitzkontrolle für rechtswidrig

Die flämische Innenministerin Hilde Crevits (CD&V, Foto) hat die Vorschriften zur Wohnsitzkontrolle bei Anmeldungen in der ostflämischen Stadt Aalter für rechtswidrig erklärt. Diese wurden in den Wohnungen der Meldepflichtigen durchgeführt, vor allem dann, wenn es sich dabei um Einwanderer handelte. Diese Verfahren dauerten zudem noch monatelang. Landesinnenministerin Crevits folgte damit einer Beschwerde gegen diese nur in Aalter geltende Regelung, die angeblich Menschen mit nicht-belgischem Hintergrund diskriminiert. 

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Die umstrittene Verordnung wurde im Juli 2023 vom Gemeinderat von Aalter verabschiedet. Sie ermöglicht es, die Aufnahme in das Melderegister von einer Überprüfung der Qualität der Unterkunft, in der die betreffende Person bzw. die betreffende Familie lebt, abhängig zu machen.  Eine Untersuchung der VRT NWS-Magazinsendung Pano und der flämischen Tageszeitung De Morgen ergab, dass Einwanderer neunmal länger warten mussten, um ihre Adresse in Aalter zu ändern bzw. sich dort an der Gemeinde anzumelden, als Belgier.

Bei Nicht-Belgiern überprüfte die Gemeindeverwaltung systematisch die Qualität der Wohnungen, in denen sie wohnten. Das dauerte oft Monate und erwies sich in einigen Fällen als problematisch für die Betroffenen. Nach der Ausstrahlung der VRT News-Dokumentation erklärten mehrere Experten, dass diese Regelung rechtswidrig sei. Nach der Sendung änderte der Stadtrat von Aalter seine Verfahren für die Registrierung von Neuankömmlingen radikal.

Aus mehreren Gründen rechtswidrig

Die flämische Innenministerin erklärte, dass die Verordnung aus mehreren Gründen rechtswidrig sei. In erster Linie hätte eine Verordnung dieser Art zunächst von den föderalen Behörden geprüft und genehmigt werden müssen (Bevölkerungsregister und Ausländerregister fallen in die Zuständigkeit des Föderalstaates). Dies war hier nicht der Fall.

Crevits hat die beanstandeten Maßnahmen des Gemeinderats jetzt für nichtig erklärt. Darüber hinaus fordert sie die Gemeinde auf, die Verordnung unverzüglich aufzuheben. Andernfalls wird Aalter unter die Zwangsaufsicht der flämischen Regionalbehörde gestellt.

(Noch) keine Disziplinaruntersuchung

Vorerst wird es keine Disziplinaruntersuchung gegen Bürgermeister Pieter De Crem (CD&V) geben. Crevits sagt, dass eine eventuelle Disziplinaruntersuchung von den laufenden Ermittlungen von Audit Vlaanderen und der Staatsanwaltschaft abhängt.

Die flämische Innenministerin sagte dazu auch, sie werde die relevanten Dokumente und den Schriftverkehr dem Landes-Audit-Büro und der ermittelnden Staatsanwaltschaft übergeben, "damit diese die Untersuchung durchführen können, um herauszufinden, ob es eine systematische Form der Ungleichbehandlung seitens der Gemeindebehörden in Aalter gibt oder nicht. Dies wird die Grundlage dafür sein, ob eine disziplinarische Untersuchung eingeleitet wird oder nicht". Die Ergebnisse von Audit Vlaanderen werden für Ende August oder Anfang September erwartet.

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