Die Brüsseler Regionalbehörde urban.brussels fordert die Eigentümer von Gebäuden mit einem historischen Aufzügen in der Hauptstadt auf, die Modernisierung ihrer Aufzüge rechtzeitig in die Wege zu leiten. Liegt bis Ende des Jahres kein Plan vor, darf der Aufzug unter Umständen nicht mehr genutzt werden. „Aber es ist wichtig, Aufzüge mit großem kulturellen Wert zu erhalten“, sagt Muriel Muret von urban.brussels zu dieser Frage.
Brüssel fordert Eigentümer historischer Aufzüge auf, rechtzeitig die Modernisierung anzugehen: „Wert des Kulturerbes darf nicht verloren gehen“
Wer schon einmal in einem Brüsseler Altbau den Aufzug genommen hat, wurde vielleicht in die Vergangenheit zurückversetzt: Kein moderner Aufzugsschacht, sondern ein charmanter „Käfig“ in einem offenen Schacht, mit Gitterwerk, Schmiedeeisen, Tropenholz, Buntglas und den typischen Harmonikatüren.
In Brüssel gibt es eine ganze Reihe von Aufzügen aus der Zeit vor 1958: 2.309 um genau zu sein. 420 von ihnen haben bereits eine „Bescheinigung zum historischen Wert“ erhalten. Aber auch diese Aufzüge müssen den modernsten Sicherheitsstandards entsprechen und das ist bei zahlreichen solcher Aufzüge (noch) nicht der Fall.
„In der Vergangenheit wurden einige dieser historischen Aufzüge umgebaut, aber dabei wurde der historische Wert nicht immer respektiert“, sagt Muret. Mit der „Bescheinigung zum historischen Wert“, in der bemerkenswerte Merkmale des Kulturerbes aufgeführt sind, die bei der Modernisierung unbedingt erhalten werden sollten, sollte dieses Problem vermieden werden. Auch die Normen für die Nachrüstung solcher historisch wertvollen Aufzüge wurden inzwischen gelockert.
(Lesen Sie bitte unter dem Foto weiter)
Die Eigentümer eines solchen Aufzugs sollten bis Ende dieses Jahres einen Plan vorlegen können. urban.brussels fordert sie auf, rechtzeitig damit zu beginnen. „Das Ausloten der Möglichkeiten und das Einholen von Angeboten nimmt viel Zeit in Anspruch“, so Muriel Muret: „Außerdem sind die Unternehmen, die solche Anpassungen vornehmen, inzwischen sehr beschäftigt.“ Wenn das Dossier bis Ende des Jahres nicht in Ordnung ist, könnten eingreifende Schritte folgen, wobei die letzte Maßnahme die Außerbetriebnahme des Aufzugs wäre. Um die Pläne umzusetzen, haben die Eigentümer noch bis Ende 2027 Zeit.
Und das stößt nicht auf taube Ohren. „Wir wollen den historischen Charakter unseres alten Aufzugs aus mehreren Gründen erhalten. Abgesehen von seinem ästhetischen Reiz ist es ein Erbe, das mehrere Jahrzehnte überdauert hat und das wir bewahren wollen“, sagt Hélène Lejeune, Miteigentümerin eines betroffenen Gebäudes in der Brüsseler Gemeinde Sint-Gillies mit einem historischen Aufzug aus den 1930er Jahren.
„Wir sind uns auch der Tatsache bewusst, dass unser Aufzug von dem Brüsseler Architekten Joseph Diongre entworfen wurde und zwar in einem Gebäude, das für die Zwischenkriegszeit repräsentativ ist“. Aber es ist für die Eigentümer nicht immer einfach herauszufinden, welche Möglichkeiten es gibt und was genau die Förderungen und die Umbauten bedeuten. Aus diesem Grund arbeitet urban.brussels mit dem Homegrade-Beratungszentrum zusammen, das Eigentümer kostenlos in Fragen zu historischer Bausubstanz berät.

