Der flämische Autor Herman Brusselmans war am Dienstag persönlich beim Genter Strafgericht anwesend, um sich zu verteidigen, nachdem er aufgrund einer polarisierenden Kolumne in der Wochenzeitschrift Humo direkt vorgeladen worden war. Nach Angaben des Jüdischen Informations- und Dokumentationszentrums hat sich Brusselmans mit der Kolumne und mit früheren Beiträgen des Verstoßes gegen das Antirassismusgesetz, das Antidiskriminierungsgesetz und auch das Negationismusgesetz in Belgien schuldig gemacht.
Prozess gegen den Schriftsteller Herman Brusselmans – "Ich bin kein Rassist und kein Antisemit"
Der Schriftsteller Herman Brusselmans erschien heute Morgen vor dem Gericht in Gent. Eine jüdische Organisation hatte ihn verklagt, weil er sich des Judenhasses, der Diskriminierung und der Verharmlosung der Judenverfolgung während des Zweiten Weltkriegs schuldig gemacht haben soll.
Nach Angaben der Organisation hat sich Brusselmans in mehreren Kolumnen negativ über die jüdische Gemeinschaft geäußert. Und das falle nicht unter die Meinungsfreiheit, sagte David Braun, der Anwalt der jüdischen Organisation. Der Prozess wird in drei Monaten stattfinden. Auch andere jüdische Organisationen haben Verfahren gegen Brusselmans eingeleitet.
„Ich bin schockiert über die Anschuldigungen. Ich bin weder ein Rassist noch ein Antisemit. Ich rufe nicht zum Negationismus auf“, sagte der Schriftsteller. Brusselmans Verteidiger, der Anwalt Omar Souidi, fordert, dass die Kläger genau aufführen, wo sich sein Mandant abgesehen von dessen Kolumne schuldig gemacht haben soll. Dem entsprach auch der Vorsitzende des Gerichts. Die Parteien haben sich danach auf Abschlussfristen geeinigt und der Fall wird am 4. Februar verhandelt.
Die Kolumne von Brusselmans am 6. August in Humo löste eine Flut von Reaktionen bei jüdischen Kreisen (und nicht nur dort) aus. Die direkte Vorladung durch das gemeinnützige jüdische Informations- und Dokumentationszentrum ist unabhängig von anderen Verfahren verschiedener jüdischer Organisationen.

