Die Ratskammer in Brügge hat einen 50-jährigen Mann aus Torhout unter elektronischer Überwachung gestellt, nachdem er in einen Unfall mit drei tödlichen Opfern in Ruddervoorde (Provinz Westflandern) verwickelt war. Die Staatsanwaltschaft legt gegen die Entscheidung keine Berufung ein. Der Mann darf somit in Erwartung eines Prozesses das Gefängnis verlassen und mit einer Fußfessel zu Hause bleiben.
Mann, der dreiköpfige Familie in Ruddervoorde totfuhr, vorerst mit Fußfessel freigelassen
L. fuhr in der Nacht vom 10. auf den 11. August mit hoher Geschwindigkeit auf der E403 in Ruddervoorde auf das Auto einer Familie aus Kortemark auf. Ein 29-jähriger Mann, eine 30-jährige Frau und ihre 8-jährige Tochter überlebten den Aufprall nicht.
Ermittlungen ergaben, dass der Mann aus Torhout nicht nur viel zu schnell fuhr, sondern auch weit über der erlaubten Promillegrenze lag. Nach einem Verhör wurde er vom Brügger Untersuchungsrichter wegen fahrlässiger Tötung, Fahrens unter Alkoholeinfluss und einer Reihe von Verkehrsvergehen festgenommen.
Es stellte sich heraus, dass der Mann bereits 14 Verurteilungen wegen Verkehrsdelikten auf dem Kono hatte. Im Oktober 2021 wurde ihm ein dreimonatiges Fahrverbot auferlegt. Er hätte seinen Führerschein erst nach Bestehen der Fahrprüfung sowie medizinischer und psychologischer Tests zurückerhalten sollen. Dieses Fahrverbot wurde jedoch von der Polizei nie durchgesetzt, sodass der Verdächtige weiterhin fahren konnte.
Staatsanwaltschaft legt keine Berufung ein
Nachdem der Verdächtige eine Woche im Krankenhaus verbracht hatte, wurde er ins Gefängnis überstellt. Am Freitagmorgen stellte sein Anwalt, Walter Van Steenbrugge, mit Erfolg den Antrag bei der Ratskammer, seinen Mandanten unter elektronischer Überwachung zu stellen. Das bedeutet, dass der Mann seine Untersuchungshaft zu Hause mit einer Fußfessel absitzen kann.
Die Brügger Abteilung der Staatsanwaltschaft Westflandern hat entschieden, gegen diese Entscheidung keine Berufung einzulegen.

