Die ostflämische Staatsanwaltschaft hat eine strafrechtliche Untersuchung über die kürzlich in der Wochenzeitschrift Humo veröffentlichte Kolumne des kontroversen flämischen Schriftstellers Herman Brusselmans (Foto) eingeleitet.
Staatsanwaltschaft leitet strafrechtliche Ermittlungen gegen den Autor Herman Brusselmans ein
Die Gleichbehandlungsstelle Unia hat am Mittwoch bei der Staatsanwaltschaft Anzeige gegen den Autor erstattet. Laut Unia hat Herman Brussmans in seiner Kolumne gegen Artikel 20 des Antirassismusgesetzes verstoßen und zu Hass und Gewalt gegen Juden aufgerufen.
Ein Unia-Sprecher sagte: „Es ist nun Aufgabe der Staatsanwaltschaft, eine Prüfung vorzunehmen“. Die Unia fügte hinzu, dass sich ihre Beschwerde gegen den Autor und nicht gegen die Wochenzeitschrift Humo (in der die Kolumne veröffentlicht wurde) oder den Verlag von Humo, DPG Media, richtet.
In seiner Kolumne schrieb Herman Brusselmans, dass er, nachdem er Aufnahmen eines palästinensischen Kindes gesehen hatte, das nach seiner Mutter schrie, die unter den Trümmern eines zerbombten Gebäudes begraben war, jedem Juden, dem er begegnet, ein scharfes Messer in die Kehle stoßen wollte.
Die Äußerungen hatten die European Jewish Association (EJA) und die Liga gegen Rassismus und Antisemitismus bereits veranlasst, bei der Staatsanwaltschaft Anzeige gegen Herman Brusselmans zu erstatten.
Am Mittwoch kündigten auch die frankophone jüdische Organisation Comité de Coordination des Organisations Juives de Belgique (CCOJB), ihr flämisches Pendant Forum der Joodse Organisaties (FJO) und das Jonathas-Institut ihre Absicht an, rechtliche Schritte gegen den Schriftsteller einzuleiten.
Sie erklärten außerdem, dass sie beabsichtigen, Humo, wo der Artikel veröffentlicht wurde, „zu gegebener Zeit“ zur Rechenschaft zu ziehen.

