Das Gericht von Brügge hat den populären YouTuber Acid, mit bürgerlichem Namen Nathan Vandergunst (24, Foto), zu 3 Monaten Haft auf Bewährung, 800 € Bußgeld und einem Schadensersatz von mindestens 20.000 € verurteilt. Acid hatte ein Mitglied der umstrittenen flämischen Studentenvereinigung Reuzegom in einem seiner Videos zu Unrecht mit einer Studententaufe in Zusammenhang gebracht, bei der ein junger Mann ums Leben gekommen war.
YouTuber Acid vor Gericht: 3 Monate Haft auf Bewährung, Bußgeld und Schadensersatz
Das Verfahren gegen Nathan Vandergunst alias Acid begann nach dem aufsehenerregenden Fall Sanda Dia, der bei seiner Taufe vor seiner Mitgliedschaft bei Reuzegom ums Leben kam.
Acid hatte sich auf seinem YouTube-Kanal über die für ihn zu geringen Strafen der Beteiligten aufgeregt und in diesem Zusammenhang auch den Namen des Klägers genannt. Dieser aber war zum Zeitpunkt der fatalen Taufe nicht anwesend und auch nicht mehr Mitglied bei Reuzegom.
Der Richter in Brügge wirft Acid vor, sich Rufschädigung schuldig gemacht zu haben, in dem er den Namen des Klägers und persönliche Angaben zu diesem Veröffentlicht habe. Die Höhe des Schadensersatzes kann noch steigen, denn das Gericht hat einen Experten angestellt, den moralischen Schaden für den Kläger und dessen Familie zu ermessen.
Verurteilter reagiert angeschlagen
Das entsprechende Video ging im Mai online, nur wenige Tage nach der Urteilsverkündung gegen die Reuzegom-Mitglieder, die bei der Taufe von Sanda Dia zugegen waren. Der Anwalt von Acid hatte im Vorfeld bereits angedeutet, dass er eine mögliche Arbeitsstrafe für seinen Mandanten ablehne.
Acid reagierte nach der Urteileverkündung angeschlagen: „Das ist Geld, das ich lieber auf dem Konto der Familie von Sanda Dia gesehen hätte, statt auf dem Konto einer Familie, die dazu beigetragen hat, Spuren nach dessen Tod zu verwischen.“
Der Verurteilte sagte weiter, dass er davon ausgegangen sei, Belgien sei eine Demokratie mit freier Meinungsäußerung. Hierzu ist festzustellen, dass es bei dem Urteil und im vorliegenden Fall um „Rufschädigung auf elektronischem Wege“ handelte und das es nicht um dessen Ansichten zum Fall Sanda Dia ging.

