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Katholische Kirche muss sich wegen Datenregistrierung von Personen verantworten, die aus der Kirche ausgetreten sind

Die katholische Kirche in Belgien muss sich vor der Datenschutzbehörde verantworten, weil sie die Namen und Daten von Personen registriert und aufbewahrt, die aus der Kirche austreten. Das hat die Datenschutzbehörde gegenüber VRT NWS bestätigt. Die Kirche und die Behörde sind im Konflikt darüber, ob das Speichern von Täuflingen im Taufregister mit den europäischen Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten vereinbar ist.

Martina Luxen
Veröffentlicht:

Die katholische Kirche in Belgien und die Datenschutzbehörde versuchen die Frage innerhalb der Schlichtungskammer zu beantworten. Bei der Behörde waren Beschwerden von Personen eingegangen, die aus der Kirche ausgetreten sind.

Was ist die Schlichtungskammer?

Die belgische Datenschutzbehörde verfügt über eine eigene Streitbeilegungskammer, in der sie bei Beschwerden über den Schutz der Privatsphäre und die Datenspeicherung Maßnahmen ergreifen kann. So kann die Kammer beispielsweise Bußgelder verhängen. Sie ist ein Organ der Behörde selbst und gehört somit nicht zur Justiz. Der Kammer gehören sechs externe Sachverständige an.

Sakrament kann nicht rückgängig gemacht werden, sagt die Kirche

Die Debatte über den Austritt aus der katholischen Kirche ist nach den ersten Folgen der VRT-Dokumentarserie  wieder aufgeflammt. Darin berichten Opfer und Angehörige über jahrelangen sexuellen Missbrauch in der Kirche. Nicht wenige Menschen haben nach den ersten Sendungen den Entschluss gefasst, aus der Kirche auszutreten. 

Die Diözese selbst behauptet, dass die “Enttaufung” nach der Glaubenslehre nicht möglich ist. "Ein gespendetes Sakrament kann nicht rückgängig gemacht werden", heißt es. Allerdings sagt die Kirche, dass sie einen Vermerk im Taufregister anbringt.

Nach Informationen von VRT NWS vermerkt ein Priester hinter dem Namen eines Getauften "aus der Kirchengemeinschaft ausgetreten". Aber der Vermerk reicht nicht allen, die einen Schlussstrich gezogen haben. Sie wollen, dass ihre Personalien definitiv gelöscht werden.  Alles andere sei ein Verstoß gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung. 

Die Diözese selbst ist derzeit sehr spärlich mit konkreten Informationen. Sie wolle sich erst dann zu dem Thema äußern, wenn alle Folgen von Godvergeten ausgestrahlt sind.  Laut Bistumssprecher Geert De Kerpel wurde das jetzige Verfahren, nur einen Vermerk einzutragen, von Datenschutzspezialisten geprüft.

Nach Angaben der Diözese werden die Daten auch nicht digital oder zentral gespeichert. "Das Taufregister ist ein Buch, das pro Pfarrei geführt wird und in das Namen und Daten manuell eingetragen werden", so De Kerpel. "Wenn jemand getauft wird, benachrichtigen wir die entsprechende Pfarre."  

"Zerstörung eines historischen Dokuments"

Die Namen werden nicht gelöscht oder ausradiert, heißt es. Das käme nach Ansicht der Kirche einer "Zerstörung" eines "historischen" Dokuments gleich. "Das ist eine ziemlich freie Interpretation", sagt Bart Van Buitenen, Datenschutzspezialist und Dozent an der Thomas More University of Applied Sciences.

Kathleen Van Brempt, Europaparlamentarier für die flämischen Sozialisten (Vooruit) nennt die Argumentation der Kirche "Unsinn". "Es ist durchaus möglich, Namen mit einem schwarzen Marker oder Tipp-Ex zu löschen, ohne den Rest des Dokuments zu beschädigen", sagt sie. "Die Diözese sucht Ausreden". Van Brempt verweist auf den Fall Jehovan Todistajat. Der Europäische Gerichtshof schränkte daraufhin die Datenerhebung von Tür zu Tür durch die Zeugen Jehovas nach einer Klage aus Finnland ein.  

Die Datenschutzbehörde selbst möchte die Angelegenheit weder rechtlich noch technisch weiter kommentieren, bis der Streitfall von ihrer Schlichtungskammer behandelt wird. Im Anschluss daran kann sie der Diözese eine Verpflichtung zur Datenlöschung oder Geldbußen auferlegen. Mehr Klarheit darüber wird es in einigen Wochen geben.

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