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Brüsseler Terrorprozess: Staatsanwaltschaft plädiert für das Strafmaß für die acht Verurteilten

Nach dem Ende der Gerichtsferien begann in Brüssel am Montagmorgen die letzte Phase des Terrorprozesses über die Anschläge am Flughafen von Zaventem und in der Brüsseler Metrostation Maalbeek am 22. März 2016. Die Staatsanwaltschaft hat bis zu zehn Stunden für die Plädoyers vorgesehen. Danach werden sich das Gericht und die Geschworenen zurückziehen und über das Strafmaß für die acht Verurteilten beraten. Sechs von ihnen droht eine lebenslange Haftstrafe wegen des terroristischen Mordes an 35 Menschen und des versuchten Mordes an fast 700 Menschen, die bei den Anschlägen verletzt wurden.

Martina Luxen Belga
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Die Staatanwaltschaft beantragt auch eine zivilrechtliche Sanktion und fordert die Aberkennung der belgischen Staatsangehörigkeit für Mohamed Abrini, Ali El Haddad Asufi und Bilal El Makhoukhi, alle drei Belgisch-Marokkaner, sowie für Hervé Bayingana Muhirwa, Belgisch-Ruander. Dieser Antrag auf zusätzliche zivilrechtliche Sanktionen betrifft auch Osama Atar, einen Belgisch-Marokkaner, der jedoch für tot gehalten wird und beim Prozess fehlt.

Nach den Plädoyers kommen das Gericht und die Geschworenen erneut zusammen, um zu beraten. Wie beim ersten Mal bedeutet das: keinerlei Kontakt zur Außenwelt. Handys sind verboten, es gibt kein Internet oder Fernsehen und es soll keinen Kontakt zu Familie oder Freunden geben.

Wo die Beratungen nun stattfinden, bleibt - wie bei der Beratung über die Schuld der Angeklagten vor den Gerichtsferien - geheim. Die Geschworenen werden aber zweifellos mehrere Tage brauchen. 

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