Zum Hauptinhalt springen
Inland
Justiz

Brüsseler Terrorprozess: Die Geschworenen sprechen 6 Täter auf der ganzen Linie schuldig, 2 werden freigesprochen

Nach 18 Tagen Klausur haben die Geschworenen im Prozess zu den Terroranschlägen vom 22. März 2016 in Brüssel ihr Urteil gefällt: 6 der 10 Angeklagten sind auf der ganzen Linie schuldig, 2 wurden teilweise für schuldig erklärt und 2 wurden freigesprochen. Die Jury der Geschworenen erhöhen die Zahl der Todesopfer von 32 auf 35, denn sie schließen 3 Personen mit ein, die später an den Folgen der Terroranschläge gestorben sind.

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Rund 5 Stunden brauchte Laurence Massart, die Vorsitzende des Brüsseler Terrorprozesses, um das Urteil der Geschworenen vorzulesen. Für die Opfer und deren Anwälte ist dies ein wichtiger Schritt, um dieses Kapitel abschließen zu können. Einige Verteidiger von Angeklagten hingegen zeigen kein Verständnis für die Schuldsprüche.

Wer ist schuldig und wer nicht?

6 der Beschuldigten wurden auf ganzer Linie schuldig gesprochen. Das heißt, dass sie terroristische Morde und Mordversuche begangen haben und dass sie Mitglied einer terroristischen Organisation sind bzw. dass sie an den Aktivitäten einer solchen Gruppe teilgenommen haben. Dabei handelt es sich um Oussama Atar, Mohamed Abrini, Salah Abdeslam, Osama Krayem, Ali El Haddad Asufi und Bilal El Makhouki.

2 der Beschuldigten sind teilweise freigesprochen worden, sprich nicht in allen Punkten schuldig: Sofien Ayari und Hervé Bayingana Muhirwa wurden von den schwersten Anklagepunkten freigesprochen, also vom Vorwurf, dass sie terroristische Morde und Mordversuche begangen haben. Sie sind allerdings schuldig wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation.

Weitere 2 der Beschuldigten, die Brüder Smail und Ibrahim Farisi wurden von allen Punkten der Anklage freigesprochen. Sie hatten den Terroristen eine Wohnung vermietet, ohne allerdings zu wissen, dass diese als sogenanntes Safehouse diente.

(Lesen Sie bitte unter dem Foto weiter)

35 statt 32 Todesopfer

Ursprünglich lag die Zahl der Todesopfer der islamistischen Terroranschläge auf den Nationalflughafen in Zaventem und die Metrostation Maalbeek bei 32 Personen - je 16 Todesopfer pro Anschlagsort, doch die Jury der Geschworenen nahm 3 weitere Personen in diese Liste mit auf. Dabei handelt es sich um 2 Menschen, die an den Folgen ihrer schweren Verletzungen später gestorben sind und um eine Junge Frau, die aufgrund ihres schweren psychischen Leidens nach den Attentaten mit Sterbehilfe aus dem Leben schied. 

"Sitzung geschlossen"

Nachdem die Sitzung am späten Dienstagabend geschlossen wurde, können die 12 Geschworenen und die Ersatzkandidaten von einem Monat Ferien profitieren. Sie können zu ihren Familien zurückkehren und in Urlaub fahren. Am 4. September werden sie wieder im Gerichtssaal erwartet, denn dann finden die Plädoyers und die Beratungen zum Strafmaß für die Verurteilten statt. Dafür müssen die Geschworenen festlegen, wer der 8 schuldig gesprochenen Terroristen welche Strafe bekommen soll. Die meisten von ihnen riskieren Lebenslang. 

"Sehr, sehr, sehr, sehr enttäuscht"

Die Anwälte von Salah Abdeslam, einer der Täter von Paris (Anschläge im November 2015), zeigten sich sehr enttäuscht, dass ihr Mandant auf ganzer Linie schuldig gesprochen wurde. Abdeslam wurde einige Tage vor den Anschlägen im Brüsseler Ortsteil Molenbeek festgenommen und bereits in Frankreich verurteilt. Er habe nichts mit den Anschlägen zu tun, so die Verteidigung, denn er saß zu diesem Zeitpunkt ja bereits im Gefängnis. Doch der Jury lagen u.a. materielle Beweise vor, dass Salah Abdeslam zum engeren Kreis der Terroristen gehörte und dass er wusste, was hier geplant wurde. 

Belgiens Justizminister spricht von einem klaren Prozess

Nach Ablauf der Sitzung sagte Bundesjustizminister Vincent Van Quickenborne (Open VLD), dass der Prozess klar verlaufen sei: „Wir können feststellen, dass trotz der Zweifel daran, ob die Jury der Geschworenen diesen langwierigen, komplexen und grausamen Prozess, der größte in unserem Land, durchhalten können, klar verlaufen, auch wenn es zu Beginn Verfahrensschwierigkeiten gab. Die Bürger in dieser Volksjury waren dabei die treibende Kraft. Die Mitglieder der Jury haben diese schwierige Aufgabe der vergangenen 8 Monate auf eine Art und Weise vollbracht, die von uns allen Respekt verlangt. Ihr Bürgersinn ist vorbildlich.“

Der Justizminister hofft, dass deren Urteile dazu beitragen können, dass den Opfern und den Angehörigen und Freunden von Opfern bei ihren Verarbeitungsprozess weitergeholfen werden kann. 

(Lesen Sie bitte unter dem Foto weiter) 

10 Angeklagte, von denen 9 anwesend sind  

10 der 13 mutmaßlichen Terroristen, die im Verdacht stehen an den Anschlägen vom 22. März 2016 in Brüssel beteiligt gewesen zu sein, mussten sich vor dem Schwurgericht verantworten. Die Brüsseler Ratskammer entschied am 17. September 2021, folgende Personen wegen 32 terroristischen Morden und 687 versuchten terroristischen Morden anzuklagen: Osama Krayem und Mohamed Abrini, die beiden Terroristen, die sich letztendlich nicht selbst in die Luft sprengten, Salah Abdeslam, einer der Attentäter von Paris am 15. November 2015, der auch mit die Brüsseler Anschläge plante, aber vorher festgenommen wurde, sowie Sofien Ayari, Ali El Haddad Asufi, Bilal El Makhoukhi und Hervé Bayingana Muhirwa, die den Terroristen geholfen hatten, z.B. mit Wohnungen und anderen Hilfeleistungen.

Der mutmaßliche Drahtzieher hinter den Anschlägen, Oussama Atar, ist vermutlich in Syrien ums Leben gekommen, was aber nicht mit Sicherheit bestätigt wird, ist auch angeklagt. Hinzu kommen noch die Farisi-Brüder Smail und Ibrahim, die Terroristen ebenfalls Unterschlupf gewährt hatten.

Die Anschläge  

Am Morgen des 22. März 2016 wurde Belgien in einer anderen Zeit wach. Am frühen Morgen sprengten sich radikal-islamische Attentäter in der Abflughalle des Brüsseler Nationalflughafens in Zaventem in die Luft. Um 7 Uhr 58 explodierte die erste Bombe und 11 Sekunden später der zweite Sprengsatz. Nur kurze Zeit später, um 9 Uhr 11, sorgte ein weiterer Selbstmordattentäter in der Metrostation Maalbeek im Regierungsviertel unweit des Brüsseler Stadtzentrums für Tod und Verderben.

Insgesamt verloren dabei 32 Menschen ihr Leben - 16 am Flughafen und 16 in Maalbeek - und rund 700 weitere Personen wurden verletzt, etwa 340 davon schwer. Einige der Verletzten konnten erst Monate danach das Krankenhaus verlassen und viele der Betroffenen, auch und gerade solche, die nicht körperlich verletzt wurden, leiden unter einem immer noch nicht verarbeiteten Trauma.

Einige Opfer befinden sich auch heute noch in einer Reha-Behandlung, um zu lernen, wie sie mit ihren durch die Attentate verursachten Behinderungen praktisch weiterleben können. Viele der damals Betroffenen leiden bis heute an posttraumatischen Störungen und sind arbeitsunfähig, seelisch und körperlich geschwächt. Das hat nicht nur damit zu tun, was ihnen selbst passiert ist, sondern auch mit dem, was sie damals gesehen haben.

Meistgelesen

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5