Nach der Verkündung der Urteile und des Strafmaßes ist der Fall um den Tod des Studenten Sanda Dia (Foto) abgeschlossen. Wie die Justizredaktion von VRT NWS erfahren konnte, geht in dieser Sache niemand in die nächste Instanz. Viereinhalb Jahre nach der tödlich geendeten Studententaufe ist der Prozess definitiv abgerundet.
Tödliche Studententaufe: Keine weitere Instanz - Der Prozess Sanda Dia ist abgeschlossen
Vor rund 2 Wochen hatte das Antwerpener Berufungsgericht die 18 Angeklagten der (inzwischen verbotenen) Studentenvereinigung Reuzegom zu Bußgeldern und Arbeitsstrafen wegen entwürdigenden Handlungen, die zum Tode des Opfers geführt hatten, verurteilt.
Für das verabreichen von gesundheitsschädlichen Substanzen und unterlassene Hilfeleistung wurde niemand zur Rechenschaft gezogen.
Das Urteil löste belgienweit scharfe Kritik aus und da es sich bei den Angeklagten um Söhne von „gut angesehenen Bürgern“ handelte, wurde schnell der Vorwurf der „Klassenjustiz“ laut. Dieses Thema wird seit dem auch immer wieder in den Medien besprochen - auch 2 Wochen nach der Urteileverkündung.
Nach der Berufung hätte man nur noch vor den Kassationshof ziehen können, wo man sich nicht zu den Fakten äußert, sondern lediglich prüft, ob ein juristisches Verfahren wiederholt werden muss, weil vielleicht Formfehler vorliegen. Doch dies ist nicht der Fall, denn niemand zieht in diesem Verfahren vor den Kassationshof – weder die Anklage, noch die Verteidigung.
Die Arbeitsstrafen - 200 bis 300 Stunden für einen gemeinnützigen Zweck - und die Bußgelder in Höhe von 400 € sind damit definitiv. Einige der Angeklagten müssen der Familie von Sanda Dia allerdings noch Schadensersatz zahlen. Die Höhe dieser Zahlungen ist allerdings noch nicht festgelegt worden.


