Die Erste Kammer im belgischen Bundesparlament wird die umstrittenen und zu Unrecht ausbezahlten Rentenboni für einige frühere Vorsitzende des Hauses und für mehrere hohe Beamte aus der Verwaltung rückläufig für die letzten 10 Jahre zurückverlangen. Strafrechtlich gesehen tritt die Kammer auch als benachteiligte Partei bei der Staatsanwaltschaft auf.
Die äußerst hohen Zusatzrenten für frühere hohe Funktionäre der Abgeordnetenkammer im belgischen Parlament kamen vor einigen Wochen ans Licht und sorgten für politisches Getöse.
Inzwischen erscheint aus Analysen, die Anwaltsbüros im Auftrag der Kammer durchführten, dass diese Bonusrenten zu Unrecht ausbezahlt wurden und dass diese gegen geltendes Recht verstoßen. Sie seien nicht von den dafür zuständigen Instanzen beschlossen worden und sie würden zudem die zulässigen und gesetzlich geregelten Maximalzahlungen in solchen Fällen überschreiten.
Am Mittwoch beschloss das Büro der Kammer, dass diese Zusatzrenten rückwirkend zurückgefordert werden sollen, allerdings nur für den Zeitraum der vergangenen 10 Jahre. Eines der beauftragten Anwaltsbüros hatte allerdings auch angegeben, dass eine geforderte Rückerstattung auch wegen Verjährung praktisch unmöglich sei und bei anfallenden Gerichtsverhandlungen auch sehr teuer würde.
Die Kammer empfiehlt, dass die Betroffenen ihre Rentenboni freiwillig zurückerstatten, die dies der frühere Vorsitzende des Hauses Herman De Croo (Open VLD) bereits getan hat. Passiert dies aber nicht, würden Verfahren angestrengt.


