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Inland
Justiz

Brüsseler Terrorprozess: Die Diskussion um die Leibesvisitationen der Angeklagten geht weiter

Belgiens Justizminister Vincent Van Quickenborne (Open VLD, Foto) hat über sein Ministerium Berufung gegen die einstweilige Verfügung eingelegt, mit denen die Leibesvisitationen der Angeklagten im Prozess zu den islamistischen Terroranschlägen auf Brüssel vom 22. März 2016, bei denen sich die Betroffenen entkleiden müssen, untersagt werden. 

Andreas Kockartz
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In einer ersten Phase hatte das Bundesjustizministerium diese richterliche Entscheidung respektiert, doch jetzt legt Justizminister Van Quickenborne Berufung gegen diese Ende Dezember getroffene Entscheidung. Am Samstag bestätigte eine Sprecherin des Ministeriums, dass man nicht mehr grundsätzlich mit dem Verbot einverstanden sei.

Laut dem Urteil aus diesem Eilverfahren dürfen die Angeklagten vor ihrem Transport vom Gefängnis in Haren zum Gerichtssaal „Justitia“ im früheren Nato-Hauptquartier in Evere nur dann entkleidet abgesucht werden, wenn dafür ein triftiger Grund vorliegt. 

Diese Vorgehensweise hatte Marc De Mesmaeker, der Leiter der belgischen Bundespolizei am Mittwoch in der vergangenen Woche im Rahmen des Schwurgerichtsverfahrens erläutert. Demnach werden die Risiken bei jedem einzelnen der Angeklagten täglich abgeschätzt.

De Mesmaeker unterstrich auch, dass die strengen Sicherheitsmaßnahmen rund um die Angeklagten beibehalten würden. Mindestens einer der Betroffenen hatte letzte Woche im Gefängnis einmal angedroht, sich mit einem Messer zu bewaffnen.

Aufgrund dieser nackt zu erfolgenden Leibesvisitationen weigerten sich einige der mutmaßlichen Terroristen wiederholt, vor dem Schwurgericht zu erscheinen und blieben in ihren Zellen. Deren Anwälte gehen gegen die Leibesvisitationen vor, weil sie zum einen der Ansicht sind, dass ihren Mandanten kein gesetzlich verpflichteter ehrlicher Prozess gemacht werde und zum anderen, dass ihnen damit ein normaler Kontakt zu den Angeklagten erschwert werde. 

Opfer und Angehörige befürchten eine Revision

Diese Polemik rund um die Leibesvisitationen sorgt seit Prozessbeginn ständig für Verzögerungen und für die Aussetzung des Verfahrens. Über Inhalte wird im Gerichtssaal nur wenig gesprochen, dies zum Entsetzen der Betroffenen und der Angehörigen von Opfern, die als Nebenkläger auftreten.

Die Opfervereinigung „Life4Brussels“ geht davon aus, „dass der Krieg zwischen der ausführenden und der richterlichen Macht“ dafür sorgen wird, dass eine Revision des Prozesses bevorstehe. In einer Mitteilung der Vereinigung geht man davon aus, dass dann „die Bank der Zivilparteien so gut als leer bleiben wird.“

„Die Opfer sind wieder die Dummen beim Versagen des Gerichts, das ein für allemal ein Gefühl der Missachtung gegenüber dem Staat bestätigt. Die Missachtung der Autoritäten gegenüber der Opfer während des Prozesses zu den Anschlägen vom 22. März 2016 können katastrophale Folgen für die mentale Gesundheit von vielen Opfern haben“, so „Life4Brussel“. 

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