Laurence Massart, die Vorsitzende des Schwurgerichtsprozesses zu den Terroranschlägen vom 22. März 2016 auf Brüssel, hat den Zeitplan des Verfahrens angepasst. Eigentlich sollten am Mittwoch die Anhörungen der Angeklagten beginnen, doch einige von ihnen führen gerade ein Verfahren gegen den belgischen Staat und wollen sich bis zur Lösung ihrer Probleme derzeit noch nicht zum Prozess an sich äußern.
Brüsseler Terrorprozess: Vorsitzende Richterin passt die Agenda an
Dies wiederum verärgert die Anwälte der Opfer der Terroranschläge auf Brüssel.
Die Verteidigung der Angeklagten hatten ein Verfahren bzw. eine einstweilige Verfügung gegen den belgischen Staat wegen des Umgangs mit ihren Mandanten während des Transports zwischen dem Gefängnis in Haren und dem „Justitia“-Gebäude in Evere angestrengt.
Ihnen stoßen die äußerst strengen Sicherheitsmaßnahmen übel auf (siehe nebenstehenden Beitrag).
Bevor dieses Problem nicht gelöst ist, wollen mehrere der angeklagten Terroristen vor Gericht nicht sprechen. Jetzt setzt die vorsitzende Richterin die Befragungen der Angeklagten aus diesem Grunde erst einmal aus. Das bedeutet, dass auch die Anhörungen und Zeugenaussagen der Opfer der Anschläge verschoben werden müssen.

