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Inland
Justiz

Brüsseler Terrorprozess: Einstweilige Verfügung von 6 Angeklagten gegen den Staat wird am Freitag verhandelt

Die Einstweilige Verfügung, die 6 Angeklagte im Brüsseler Terrorprozess gegen den belgischen Staat und gegen die Bundesminister für Justiz und Inneres eingereicht haben, wird am kommenden Freitag im „Justitia“-Gebäude verhandelt, in dem auch der eigentliche Schwurgerichtsprozess stattfindet, wie der für diesen Vorgang zuständige Richter am Montag mitteilte.

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Kläger und Beklagte in diesem Vorgang hoffen, dass diese Einstweilige Verfügung schnell behandelt werden kann, damit der Terrorprozess nach den Feiertagen am 3. Januar 2023 wieder aufgenommen werden kann.

Einige der Angeklagten im Schwurgerichtsprozess zu den Anschlägen auf Brüssel vom 22. März 2016 haben gegen den belgischen Staat und insbesondere gegen Bundesjustizminister Vincent Van Quickenborne (Open VLD) sowie gegen Bundesinnenministerin Annelies Verlinden (CD&V) eine Einstweilige Verfügung eingereicht. 

Dabei geht es um den Umgang mit den Angeklagten während des Transports zwischen der Haftanstalt von Haren zum „Justitia“-Gebäude in Evere.

Die Anwälte der Angeklagten führen dabei z.B. die Durchsuchungen ihrer Mandanten vor diesem Transport an, bei dem sie sich gegenüber drei Polizisten ausziehen müssen und die Tatsache, dass ihnen während des Transports die Augen verbunden werden bzw. dass sie dabei für sie unangenehme Musik in Kopfhörern anhören müssen.

Aus diesem Grunde wurde das Schwurgerichtsverfahren bereits mehrmals unterbrochen. Die Anwälte fordern, dass die oben genannten Vorgänge beendet werden, wenn dazu keine spezifische Begründung vorliegt. Andernfalls fordern sie pro Verstoß dagegen per Einstweiliger Verfügung 5.000 € Zwangsgeld.

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