Das Plenum hat am späten Freitagabend grünes Licht für die Einführung einer Überschussgewinnsteuer für Energieerzeuger gegeben. Der Text der belgischen Energieministerin Tinne Van der Straeten (Foto oben) wurde, bei Enthaltung der flämischen N-VA-Nationalisten, einstimmig angenommen. Anders als Europa, das eine Obergrenze von 180 Euro pro Megawattstunde vorgeschlagen hat, will Belgien Übergewinne ab 130 Euro abschöpfen.
Besteuerung der Überschusse der Energieerzeuger: Belgien will ab Preisen von 130 Euro pro Megawattstunde abschöpfen
Mit den Einnahmen aus der Besteuerung der Übergewinne der Energiezeuger sollen die Folgen der Energiekrise für die Verbraucher erträglicher werden.
Europa hatte im Oktober eine Obergrenze von 180 Euro pro Megawattstunde vorgeschlagen. Die belgische Bundesregierung hat daraufhin beschlossen, diese Obergrenze auf 130 Euro festzusetzen. Ausgenommen von der Besteuerung sind Erzeuger von Strom aus Biomasse und Siedlungsabfallverbrennung, für die eine Obergrenze von 180 Euro gilt. Alle Gewinne, die über dieser Preisgrenze liegen, werden zu 100 Prozent abgeschöpft. Die Steuer wird rückwirkend von August 2022 bis Ende Juni 2023 erhoben und kann danach per königlichem Beschluss verlängert werden.
Die Maßnahme geht auf die Haushaltsklausur im Oktober zurück. Übrigens hat das Parlament am Donnerstag auch grünes Licht für einen Solidaritätsbeitrag des Erdölsektors gegeben, wobei sich nur die N-VA ebenfalls der Stimme enthielt. Nächste Woche soll ein ähnlicher Beitrag des Gasnetzbetreibers Fluxys diskutiert werden. Insgesamt dürften diese Maßnahmen in den Jahren 2022 und 2023 rund 3,5 Milliarden Euro zur Finanzierung von Maßnahmen zur Unterstützung der Verbraucher einbringen.

