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Politik

Verfassungsgericht setzt Gesetz zum Vertrag mit dem Iran aus, das Häftlingsaustausch ermöglichen soll

Das belgische Verfassungsgericht hat am Donnerstag das Gesetz zum Vertrag zwischen Belgien und dem Iran über den Austausch von Häftlingen ausgesetzt. Die Verfassungsrichter vertreten den Standpunkt, dass die angefochtene Bestimmung die Rechte der Opfer verletzt. Schließlich habe die in Belgien verurteilte Person mit Unterstützung des Irans eine terroristische Straftat begangen. Belgien wisse, dass der Iran die Strafe in diesem Fall nicht tatsächlich vollstrecken werde", so der Gerichtshof in einer Erklärung. Für den im Iran inhaftierten Belgier Olivier Vandecasteele ist die Aussetzung eine schlechte Nachricht.

Martina Luxen Belga
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Am 20. Juli stimmte die Kammer einem Gesetzvorschlag zu, der die Zustimmung zu fünf internationalen Verträgen enthält, darunter ein Vertrag zwischen Belgien und dem Iran, der es ermöglicht, verurteilte Personen zwischen den beiden Ländern auszutauschen, damit sie in dem jeweiligen Land ihre Strafe verbüßen können.  

Der Text löste eine Kontroverse aus, da er darauf zugeschnitten zu sein scheint, den Diplomaten Assadollah Assadi (Foto unten) der 2021 wegen eines versuchten Terroranschlags auf eine Konferenz der iranischen Opposition in Villejuif bei Paris zu einer 20-jährigen Haftstrafe verurteilt wurde, in den Iran zurückzuschicken. 

Der Mann könnte als "Tauschmittel" für Olivier Vandecasteele (Hauptfoto oben) dienen. Der belgische Entwicklungshelfer war am 24. Februar 2022 im Iran  unter dem Vorwand der Spionage festgenommen worden und wird seitdem unter unmenschlichen Bedingungen festgehalten. Seine Familie gab am 29. November bekannt, dass er in den Hungerstreik getreten sei.  

Die Ratifizierung des Textes wurde von einem Teil der Opposition angefochten und löste Unbehagen aus, da der iranische Häftling Assadollah Assadi auf Befehl des Iran gehandelt hatte und der Anschlag, wäre er zu Ende geführt worden, ein Blutbad ausgelöst hätte. Die iranische Opposition im Exil, die von zahlreichen ausländischen, europäischen und amerikanischen Persönlichkeiten unterstützt wurde, hatte vergeblich gefordert, dem Gesetzesvorschlag zur Ratifizierung des Vertrag nicht zuzustimmen. 

In den Augen der belgischen Regierung bietet der Text eine völkerrechtliche Lösung für den Umgang mit dem Iran. Die Nachrichten- und Sicherheitsdienste unterstützten die Annahme des Vertrags.

Der Gerichtshof muss noch über die eigentliche Annullierung entscheiden

Assadi mit Brille und Kappe bei einer Polizeikontrolle.

Iranische Oppositionelle, die dem Nationalen Rat des iranischen Widerstands angehören, reichten eine Klage auf Annullierung und Aussetzung des Vertrags ein, zusammen mit Persönlichkeiten, die bei der Kundgebung in Villejuif anwesend waren, darunter die Franko-Kolumbianerin Ingrid Betancourt, eine ehemalige Geisel der FARC. Verwandte von Herrn Vandecasteele sprachen ebenfalls in seinem Namen, aber um den Text zu verteidigen.  

In seinem Urteil argumentiert der Gerichtshof unter anderem, dass der verurteilende Staat die Opferrechte schützen muss, wenn ein Verurteilter in sein Heimatland überstellt wird. Der am 11. März geschlossene Vertrag ermöglicht jedoch, dass der Verurteilte begnadigt oder amnestiert wird, was wahrscheinlich eintreten würde, wenn Herr Assadi iranischen Boden betritt. 

Der Vertrag wird ausgesetzt. Der Gerichtshof muss noch über die eigentliche Aufhebung entscheiden, doch bis dahin kann sich die Regierung nicht auf den Text berufen, um Herrn Assadi in den Iran zurückzuschicken. 

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