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Inland
Justiz

Belgische Regierung verabschiedet Gesetzentwurf gegen Femizide: Premiere in Europa

Die belgische Regierung hat am Freitag einen Entwurf für ein Rahmengesetz verabschiedet, das Belgien mit einem Katalog an Maßnahmen zur Verhütung von Frauenmorden und zur Messung dieser Verbrechen ausstatten soll. Dies gab die Staatssekretärin für die Gleichstellung der Geschlechter, Sarah Schlitz (Ecolo), am Samstag bekannt. 

Martina Luxen Belga
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Der Gesetzentwurf definiert den Begriff Femizid offiziell, ermöglicht die Erhebung und Analyse von Daten, verbessert die Rechte und den Schutz der Opfer und sieht die Weiterbildung von Polizei und Richtern vor, so teilt die Staatssekretärin der französischsprachigen Grünen (Ecolo), Sarah Schlitz mit. 

Das geplante "Gesetz zur Prävention und Bekämpfung von Frauenmorden, geschlechtsspezifischen Tötungsdelikten und der ihnen vorausgehenden Gewalt" stellt laut Sarah Schlitz "eine Premiere in Europa" dar, auch wenn der Frauenmord bereits in den Strafgesetzbüchern von zehn lateinamerikanischen Ländern sowie in Spanien (2004) und Italien (2013) verankert ist.  

Verschiedene Formen von Verbrechen und Gewalt

Der Gesetzentwurf unterscheidet zwischen verschiedenen Formen frauenfeindlicher Morde: Tötung durch den Intimpartner (z. B. durch einen Partner), Tötung im nicht-intimen Kreis (z. B. eine Frau in der Prostitution) und indirekter Femizid (z. B. als Folge einer Zwangsabtreibung oder einer Genitalverstümmelung) und geschlechtsspezifischer Mord (z. B. an einem Transgender-Mann). 

Um das Ausmaß des Problems und seine Merkmale zu erfassen, sieht der Text die Veröffentlichung eines Jahresberichts mit den wichtigsten Statistiken, den Merkmalen der Opfer, der Täter und der Beziehung zwischen Opfer und Täter vor. Eine zweijährliche Studie ist ebenso vorgesehen wie eine Analyse durch einen interdisziplinären Ausschuss, um Mängel zu ermitteln und Empfehlungen an die Regierung zu formulieren. 

Staatssekretärin Sarah Schlitz von Ecolo

"Ein fast einzigartiges Verfahren in der Welt"

Die Opfer eines versuchten Feminizids erhalten außerdem neue Rechte, wie z. B. das Recht, von einem Angehörigen der Polizei des Geschlechts ihrer Wahl befragt zu werden, in einem geeigneten Raum mit der nötigen Diskretion von einem Polizisten oder einer Polizistin empfangen zu werden, der oder die in geschlechtsspezifischer Gewalt geschult ist, oder Informationen über bestehende Schutzmaßnahmen zu erhalten: Annäherungsverbot, vorübergehendes Wohnverbot, Orts- oder Kontaktverbot, Geheimadresse usw. Die Kommission hat die Möglichkeit, die Opfer eines Femizides zu befragen. 

Damit Polizei und Justiz die Risiken für ein Opfer oder die Gefährlichkeit des Täters besser einschätzen können, müssen Polizei und Justiz während der Ermittlungen ein Instrument zur Risikobewertung und zum Risikomanagement einsetzen, ein Verfahren, das laut Schlitz "weltweit fast einzigartig" ist.  

Besondere Aufmerksamkeit wird den Frauenmorden und dem ihnen vorausgehenden Gewaltkreislauf im Rahmen der bestehenden Schulungen für Polizeibeamte und Richter gewidmet. 

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