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Inland
Justiz

Brüsseler Gericht verbietet den Häftlingsaustausch gegen den iranischen Terroristen Assadollah Assadi nicht

Das erstinstanzliche Gericht von Brüssel verbietet dem belgischen Staat nicht, denn hier verurteilten iranischen Terroristen Assadollah Assadi (Foto) an den Iran zu überstellen. Assadi könnte gegen den im Iran inhaftierten belgischen NGO-Mitarbeiter Olivier Vandecasteele ausgetauscht werden. Die Angelegenheit ist Teil des sogenannten „Iran-Deals“, den Belgien und der Iran vor kurzem zum Austausch von Gefangenen geschlossen haben. Dieser Deal ist international sehr umstritten.

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Im vergangenen Jahr wurde Assadollah Assadi in Antwerpen für seine Rolle bei einem vereitelten Anschlag auf ein Treffen iranischer Oppositioneller in Paris zu 20 Jahren Haft verurteilt. 

Im Juli dieses Jahr gaben die Abgeordneten der Ersten Kammer im belgischen Bundesparlament  grünes Licht für den „Iran-Deal“, der einen Austausch von Häftlingen zwischen beiden Ländern ermöglicht.

In diesem Zusammenhang könnte Assadi gegen den im Iran inhaftierten belgischen NGO-Mitarbeiter Olivier Vandecasteele ausgetauscht werden, der dort ohne Gerichtsurteil wegen Terrorverdacht eingesperrt wurde.

Mehrere internationale Organisationen, wie z.B. der Nationale Widerstandsrat im Iran und die französisch-kolumbianische Politikerin Ingrid Betancourt, hatten die mögliche Überstellung des iranischen Terroristen Assadi in dessen Heimatland mit einer einstweiligen zu verhindern versucht.

In Berufung bekamen die Kläger Recht und verboten Belgien in Erwartung eines erstinstanzlichen Urteils zum Widerspruchsrecht. Jetzt urteilte das erstinstanzliche Gericht von Brüssel, dass Belgien Assadi ausliefern könne und begründete dies damit, dass die Klage nicht begründet ist. 

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