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Justiz

Brüsseler Terrorprozess: Die Glasboxen für die Angeklagten müssen abgebaut werden

Beim Brüsseler Schwurgerichtsprozess zu den Terroranschlägen vom 22. März 2016 auf Brüssel und den Flughafen in Zaventem ist am Freitag beschlossen worden, dass die gläsernen Boxen (Foto), in denen die Angeklagten dem Verfahren beiwohnen sollen, entfernt werden müssen. Die Anwälte der Angeklagten hatten gegen diese Boxen protestiert.

Andreas Kockartz Belga
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Nach Ansicht des Gerichts stellen diese Boxen, so wie sie in den Gerichtssaal im ehemaligen NATO-Hauptgebäude eingebaut wurden, keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung der Angeklagten dar, wie auch kritisiert wurde. 

Doch sie würden einen ehrlichen Prozess unmöglich machen, auch weil eine freie Kommunikation zwischen den Angeklagten und ihren Anwälten dadurch nicht möglich ist. Zudem wiedersprechen sie laut Gericht auch das im belgischen Rechtssystem verankerte Unschuldsvermuten.

Der Gerichtshof hat allerdings nicht beschlossen, in welcher Art und Weise diese individuellen Boxen ersetzt werden müssen. Dies sei Sache der ausführenden Macht, also des Justizministeriums.  

Die Boxen, die lediglich eine Kommunikation durch ins Panzerglas gebohrte Löcher möglich machen würden, müssen bis zum 10. Oktober entfernt sein, denn dann beginnt der eigentliche Prozess mit der Zusammenstellung der Jury der Geschworenen. 

Die Gebrüder Farisi sind wieder auf freien Fuß gesetzt worden

Im Prozess um die Brüsseler Anschläge sind zwei der Angeklagten vorläufig freigelassen worden. Dabei handelt sich es um die Brüder Ibrahim und Smail Farisi, die erst in der Woche vor dem ersten Verfahrenstag auf Drängen der Staatsanwaltschaft festgenommen wurden.

Die beiden Brüder müssen sich im Rahmen des Brüsseler Terrorprozesses dafür verantworten, dass sie einigen Attentätern eine Wohnung im Brüsseler Stadtteil Etterbeek zur Verfügung gestellt hatten. Die Brüder waren nicht in Haft, wurden aber auf Antrag der Staatsanwaltschaft festgenommen. Diese begründete diesen Schritt mit drohender Fluchtgefahr. Die Anwälte der Farisis legten dagegen allerdings Einspruch ein. Dem gab die Anklagekammer statt. 

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