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Anschläge von 2016: Der Terrorprozess in Brüssel beginnt mit der Vorverhandlung

An diesem Montag beginnt der Prozess gegen die Angeklagten nach den Anschlägen vom 16. März 2016 auf die Brüsseler Innenstadt und den Nationalflughafen in Zaventem. Der Prozess startet mit einer sogenannten Vorverhandlung, bei der der Verlauf dieses Schwurgerichtsverfahrens bestimmt wird. Der Prozess findet im ehemaligen NATO-Hauptquartier an der Grenze zwischen den Brüsseler Stadtteilen Haren und Evere statt, das zu diesem Zweck als Gerichtssaal umgebaut wurde (Foto oben).

Andreas Kockartz
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Aktualisiertupdate:

Der Prozess beginnt mit der Vorverhandlung, bei der der weitere Verlauf des Verfahrens festgelegt wird. 

Der eigentliche Terrorprozess beginnt am 10. Oktober mit der Zusammenstellung der Jury des Geschworenengerichts und die konkreten Verhandlungen starten am 13. Oktober.

Vorsitzende des Gerichts bei diesem Prozess ist die Richterin Laurence Massart (57), die u.a. auch das Schwurgerichtsverfahren nach den Anschlägen auf das Jüdische Museum in Brüssel leitete. Die 6 Jahre dauernden Ermittlungen, die die Grundlage für die Anklage darstellen, lagen in Händen von Generalstaatsanwalt Frédéric Van Leeuw (49).

Das Verfahren behandelt die Anschläge von radikal-islamistischen Terroristen auf die Abflughalle des Brussels Airport in Zaventem (Flämisch-Brabant) und auf einen Metrozug in der Station Maalbeek im Brüsseler Stadtzentrum nahe des Regierungs- und Europaviertels in der belgischen Hauptstadt am 16. März 2016. 

Dabei verloren 32 Menschen ihr Leben - jeweils 16 an jedem Tatort und mehr fast 700 Menschen wurden verletzt, etwa 300 davon erlitten schwere bis schwerste Verletzungen.

(Lesen Sie bitte unter dem Video weiter, dass die Glasboxen zeigt, in denen die Angeklagten dem Prozess folgen sollen.)

ANSEHEN

Das frühere NATO-Hauptgebäude wurde für rund 10 Mio. € zu einem Gerichtssaal umgebaut, der sehr hohen Sicherheitsstandards entsprechen musste. 

Das „Justitia“ genannte Gebäude verfügt auch über gläserne Boxen (Video oben), in denen die Angeklagten dem Prozess folgen sollen. 

Doch diese Boxen sind bei einigen Anwälten der Angeklagten sehr umstritten. Sie werden bei der Vorverhandlung am Montag mit Sicherheit ein großes Thema sein. 

Das Thema gläserne Boxen beherrschte den Vormittag

Tatsächlich wurde ein Teil dieses Tages der Vorverhandlung über die Boxen diskutiert. Während die Anwählte der Angeklagten über „eine unmenschliche Behandlung“ ihrer Mandanten klagten und der Ansicht waren, dass solche Isolierungsboxen (die beim Prozess in Paris so nicht vorhanden waren) in unserem Rechtssystem keinen Platz hätten - einige drohten mit einem Boykott des Prozesses, sprachen die Anwälte der Kläger bzw. der Opfer über eine „bedauernswerte Diskussion“, denn ihre Sorge befasse sich mit Gerechtigkeit für ihre Klienten und diese gläsernen Boxen seien eine „Nebensächlichkeit“, die den Verlauf des Prozesses erschweren würde.

Ob mit diesen Boxen das Rechtsprinzip der Unschuldsvermutung verletzt wird, sei dahingestellt. Dies ist der größte Prozess, der je in Belgien stattgefunden hat und er ist an erhebliche Sicherheitsauflagen gebunden. Zudem dienen diese Boxen nicht zuletzt dem Schutz und der Sicherheit der Opfer. Der gesamte Prozess wird von rund 200 Polizeibeamten abgesichert.

Doch die deutlich die Angeklagten auf diese Boxen reagieren, zeigt der Wutausbruch von Sofien Ayari (der vorher in Paris zu 30 Jahren Haft wegen seiner Beteiligung an den dortigen Anschlägen im November 2015 verurteilt wurde). Er schlug frustriert mit seinen Fäusten gegen das Panzerglas, als ihm eine Frage gestellt wurde. Ayari befindet sich seit seiner Festnahme im Jahr 2016 quasi permanent in Isolierung. 

(Lesen Sie bitte unter der Illustration weiter)

Diese Gerichtszeichnung zeigt den Wutausbruch von Sofien Ayari

10 Verdächtige stehen vor dem Schwurgericht

Zehn der 13 mutmaßlichen Terroristen, die im Verdacht stehen an den Anschlägen vom 22. März 2016 in Brüssel beteiligt gewesen zu sein, werden sich vor einem Schwurgericht verantworten müssen. Die Brüsseler Ratskammer entschied am 17. September 2021, folgende Personen wegen 32 terroristischen Morden und 687 versuchten terroristischen Morden anzuklagen: Osama Krayem und Mohamed Abrini, die beiden Terroristen, die sich letztendlich nicht selbst in die Luft sprengten, Salah Abdeslam, einer der Attentäter von Paris am 15. November 2015, der auch mit die Brüsseler Anschläge plante, aber vorher festgenommen wurde, sowie Sofien Ayari, Ali El Haddad Asufi, Bilal El Makhoukhi und Hervé Bayingana Muhirwa, die den Terroristen geholfen hatten, z.B. mit Wohnungen und anderen Hilfeleistungen. Der mutmaßliche Drahtzieher hinter den Anschlägen, Oussama Atar, ist vermutlich in Syrien ums Leben gekommen, was aber nicht mit Sicherheit bestätigt wird, ist auch angeklagt. Hinzu kommen noch die Farisi-Brüder Smail und Ibrahim, die Terroristen ebenfalls Unterschlupf gewährt hatten. 

Richterin Laurence Massart
Generalstaatsanwalt Frédéric Van Leeuw

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