Der Fahrer des Wagens, der am frühen Sonntagmorgen in Strépy bei La Louvière (Prov. Hennegau) in eine Gruppe Karnevalisten gerast ist, hat zugegeben, dass er am Unfallort zu schnell gefahren sei. Aber, er habe gebremst. Dies scheinen erste Analysen von weiteren Bildern von Überwachungskameras auch zu bestätigen, wie von Seiten der zuständigen Staatsanwaltschaft verlautete. Der 34 Jahre alte Fahrer ist in Untersuchungshaft genommen worden, sein 32 Jahre alter Beifahrer wurde unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt.
Karnevalsdrama: Der Fahrer des Unfallwagens gibt zu, dass er zu schnell gefahren ist
Der Untersuchungsrichter von Mons hat für Paolo F., den Fahrer des Unfallwagens, Untersuchungshaft angeordnet. Der 34-Jährige war am Montagabend verhört worden und daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft Mons den Verdacht auf Totschlag herabgestuft und verfügt, dass gegen den Fahrer wegen fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung ermittelt wird.
Das bedeutet für die Justiz, dass den beiden Insassen des Unfallwagens nicht vorgeworfen wird, in irgendeiner Form vorsätzlich gehandelt zu haben. Trotzdem riskiert der Fahrer eine Haftstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren. Überdies wurde ihm ein Alkoholgrad im Blut nachgewiesen, der über der zulässigen Promille lag.
Viel zu schnell
Der Wagen raste an der Stelle, an der er in die Menschenmenge fuhr und an der Tempo 50 km/h zugelassen ist, mit nach Angaben des Fahrers 90 km/h. Der Fahrer sagte zudem, er habe gebremst, als er die Gruppe vor sich gesehen habe, was erste Analysen aus weiteren Kamerabildern auch zu bestätigen scheinen. Der Fahrer gab während seines Verhörs zu verstehen, dass er hunderte Meter weitergefahren sei, da er schockiert gewesen sei.
Der Untersuchungsrichter wartet jetzt noch auf die Analyse der elektronischen Aufzeichnungen aus der Black Box des Wagens und auf die Ergebnisse der toxikologischen Untersuchung, denn das Blut der beiden Insassen wurde auch auf möglichen Drogenkonsum untersucht. Und ob der Wagen „nur“ Tempo 90 drauf hatte oder gar 100 bis 120 km/h, wie Fachleute vermuten, muss sich auch noch herausstellen.
Der Beifahrer
Der 32 Jahre alte Beifahrer wurde unter Auflagen freigelassen. Gegen ihn wird aber noch wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt, weil auch er den Verletzten nach dem Unfall nicht geholfen hat. Ihm wird vorgeworfen, keinen Notruf gewählt zu haben, um Hilfskräfte herbeizuholen. Sein Rechtsbeistand gab an, der Mann habe geschlafen und habe diese Situation weder gewolltn noch herbeigeführt. Er habe seinen Geburtstag gefeiert und wollte angetrunken nicht selbst fahren. Der schwere Unfall passierte übrigens unweit seiner Wohnung.

