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Inland
Justiz

Haftstrafen für Betrüger, die Prinz Laurent und Prinzessin Claire um 17.000 Euro brachten

Vier Angeklagte, die Prinz Laurent und Prinzessin Claire um rund 17.000 Euro betrogen haben, sind zu Haftstrafen von bis zu einem Jahr verurteilt worden. Das Prinzenpaar aus Tervuren war Ende 2021 Opfer eines Phishing-Betrugs geworden.

Belga Martina Luxen
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Am 23. Dezember 2021 erhielt Prinzessin Claire auf ihrem Mobiltelefon eine SMS, die angeblich von Card Stop stammte. Darin wurde sie aufgefordert, ihre Bankkarte sperren zu lassen. Da sie ihre Karte einige Tage zuvor tatsächlich verloren hatte, klickte sie auf den enthaltenen Link und gab ihre persönlichen Daten auf einer gefälschten Website ein.

Als Claire misstrauisch wurde, schloss sie die Seite wieder. Einige Tage später stellte sie jedoch fest, dass sie keine Zahlungen mehr durchführen konnte. Ihre Bank bestätigte schließlich, dass sie Opfer eines Phishing-Angriffs geworden war.

Insgesamt wurden 17.776 Euro von den Konten von Prinz Laurent und Prinzessin Claire abgebucht. Betroffen war auch das Konto, auf das der Prinz seine staatliche Dotation erhält.

Drahtzieher weiterhin unbekannt

Fast fünf Jahre später ist es der Staatsanwaltschaft noch immer nicht gelungen, das gesamte Betrugsnetzwerk aufzudecken. Allerdings konnten vier sogenannte „Finanzagenten“ oder „Geldesel“ ermittelt werden. Sie hatten den Betrügern ihre Bankkonten zur Verfügung gestellt, um das Geld weiterzuleiten.

Einem der Angeklagten wurde die Strafe ausgesetzt. Die drei anderen erhielten bedingte Haftstrafen zwischen sechs und zwölf Monaten. Gemeinsam müssen sie zudem 10.765,75 Euro zurückzahlen.

Telefonnummer „gespooft“

Die Ermittler konnten feststellen, dass die betrügerische SMS über die Telefonnummer einer Frau aus Antwerpen versandt wurde. Die Frau beteuerte jedoch ihre Unschuld.

Ihr Anwalt Walter Damen argumentierte, dass ihre Telefonnummer „gespooft“ worden sei. Beim Spoofing verwenden Betrüger eine Technik, mit der sie eine falsche Telefonnummer anzeigen lassen, um sich als jemand anderes auszugeben.

Das Gericht folgte dieser Argumentation und sprach die Frau frei.

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