Zum Hauptinhalt springen

Anpassungen in Belgien: Palliativurlaub künftig auf eine Woche begrenzt möglich, Trauerurlaub am Tag einer geplanten Sterbehilfe

Der Palliativurlaub für Angehörige wird in Zukunft in Belgien flexibler geregelt. Künftig können Beschäftigte diesen Urlaub auch auf eine Woche begrenzt nehmen. Bisher musste er mindestens einen Monat dauern. Die Erste Kammer im belgischen Bundesparlament hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. Zusätzlich wird es bald möglich sein, Trauerurlaub am Tag der geplanten Sterbehilfe eines Angehörigen zu nehmen.

Andreas Kockartz Belga
Veröffentlicht:

Nach Ansicht von Befürwortern entspricht die Regelung besser der Realität der Palliativversorgung, deren Pflegebedarf stark schwanken kann. Der Vorschlag wurde von der MR (frankophone Liberale) eingebracht und von den anderen Mehrheitsparteien N-VA (flämische Nationaldemokraten), Les Engagés (frankophone Zentrumspartei), Vooruit und CD&V (fläm. Sozialisten und Christdemokraten) unterstützt.

Die Vooruit-Abgeordneten Anja Vanrobaeys und Funda Oru betonen, dass der Verlauf einer unheilbaren Krankheit schwer vorherzusagen sei. Daher müsse auch das Modell für entsprechende freie Tage für Angehörige ausreichend flexibel sein.

Die CD&V-Abgeordnete Nahima Lanjri, die sich seit Langem für diese Reform einsetzt, bezeichnet die Verabschiedung als wichtigen ersten Schritt. Ihrer Ansicht nach müsse in einem nächsten Schritt auch die maximale Dauer des Palliativurlaubs an die Beschäftigungsregelung angepasst werden. So sollten beispielsweise Teilzeitbeschäftigte ihren Anspruch geltend machen können, ihren entsprechenden Urlaub über einen längeren Zeitraum verteilen zu können.

Der Fraktionsvorsitzende der N-VA, Axel Ronse, spricht von einer Verbindung aus „Menschlichkeit und gesundem Menschenverstand“. Dies werde Familien mehr Möglichkeiten geben, Zeit mit ihren Angehörigen in der letzten Lebensphase oder vor der Sterbehilfe zu verbringen.

Lesen Sie mehr über

Meistgelesen

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5