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Inland
Politik

Parlamentsausschuss billigt Hausdurchsuchungen bei Migranten ohne Aufenthaltsstatus in Belgien

Der Innenausschuss der ersten Kammer im belgischen Bundesparlament hat dem Gesetzentwurf zugestimmt, der Hausdurchsuchungen bzw. sogenannte "Wohnungsbetretungen" bei Migranten ohne Aufenthaltsstatus erlaubt. Diese Regelung soll bei Personen gelten, die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit darstellen und die abgeschoben werden sollen. 

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Hausdurchsuchungen sind generell umstritten, auch in Belgien. Ziel ist in diesem Bereich, die Abschiebung von Personen zu erleichtern, die sich illegal im Land aufhalten und sich beharrlich weigern, bei ihrer Rückführung mitzuwirken.

Der Gesetzentwurf von Belgiens Ministerin für Asyl und Migration, Anneleen Van Bossuyt (N-VA, flämische Nationaldemokraten), und von Justizministerin Annelies Verlinden (CD&V, flämische Christdemokraten), sieht dies nur für Personen vor, die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit darstellen.

Konkret ist vorgesehen, dass die Polizei gemeinsam mit der Ausländerbehörde (DVZ) die Wohnung betritt und die betreffende Person anschließend in Verwaltungshaft nimmt. Für jede Hausdurchsuchung ist die Genehmigung eines Untersuchungsrichters erforderlich.

Bedenken

Die Opposition, die Bundespolizei, die Untersuchungsrichter und auch Anwälte übten während der Anhörungen im Ausschuss scharfe Kritik an dem Gesetzesentwurf. So wurde z.B. argumentiert, dass die Definition von „Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit“ nicht klar definiert sei und dass die Rechte von Minderjährigen nicht ausreichend geschützt seien.

Die Mehrheitspartei Les Engagés (frankophone Zentrumspartei) beantragte stellte mehrere Änderungsanträge, u.a. zum Schutz von Minderjährigen und zur Berücksichtigung der Bedenken der Untersuchungsrichter. Doch es blieben bei der Partei Fragen offen. Der Abgeordnete Xavier Dubois boykottierte die zweite Lesung, während die Les Engagés-Fraktionsvorsitzende Aurore Tourneur die Änderungsanträge am Mittwochnachmittag im Innenausschuss des Parlaments verteidigte.

Der Entwurf wurde schließlich am Mittwochabend von der Mehrheit mit Unterstützung der flämischen liberalen Oppositionspartei Anders, die ebenfalls  Änderungsanträge eingebracht hatte, angenommen. Die linken Oppositionsparteien stimmten dagegen. Der rechtsextreme Vlaams Belang enthielt sich der Stimme. Laut der Abgeordneten Francesca Van Belleghem wurde das Gesetz „durch die Koalitionsverhandlungen so stark verwässert, dass es in der Praxis kaum Wirkung zeigen wird.“

„Historischer Durchbruch“ und eine deutliche Warnung

Migrationsministerin Van Bossuyt sprach danach von einem „historischen Durchbruch“: „Dies ist keine Hexenjagd gegen Menschen mit internationalem Schutz oder die sich lediglich illegal im Land aufhalten. (…) Das Gesetz enthält klare Bedingungen.Eine Hausdurchsuchung darf nur mit Genehmigung eines Untersuchungsrichters erfolgen.“

Sie warnte die Kommunen, die bereits angekündigt haben, keine Hausdurchsuchungen zuzulassen, wie beispielsweise Löwen in Flämisch-Brabant: „Seien Sie sich der Tragweite dieser Entscheidung vollkommen bewusst. Wenn Sie sich weigern, dieses Gesetz umzusetzen, und etwas schiefgeht, schieben Sie die Schuld nicht hinterher auf die Bundesregierung. Denn damit gefährden ‚Sie‘ die Sicherheit Ihrer eigenen Bürgerinnen und Bürger.“

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