Zum Hauptinhalt springen
Nizar Trabelsi (Archiv)
Inland
Justiz

Forderung von Nizar Trabelsi nach 2 Mio. € Zwangsgeldern für ungültig erklärt

Den Rechtsstreit mit dem verurteilten Terroristen Nizar Trabelsi (Foto) hat die belgische Justiz für sich entschieden. Die zuständige Vollstreckungsrichterin hat dessen Forderung über die Zahlung von Zwangsgeldern in Höhe von rund als 2 Mio. € verworfen.

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Der Tunesier, Ex-Fußballer und mutmaßliche Terrorist, wurde 2001 wegen des Verdachts, einen Terroranschlag im Auftrag von Al Quaida geplant zu haben, in Belgien festgenommen und 2003 zu 10 Jahren Haft verurteilt. 2013 wurde er rechtswidrig (und unter Druck der amerikanischen Behörden) an die USA ausgeliefert.

Nach seiner Rückkehr aus den USA - wo er 2025 freigesprochen wurde - nach Belgien, erhielt er direkt die Aufforderung, das Land zu verlassen. Aufgrund dessen wurde Trabelsi in das geschlossene Abschiebezentrum von Merksplas bei Antwerpen gebracht.

Nizar Trabelsi ging gegen seine Ausweisung juristisch vor, denn er hatte von Anfang an gefordert, nicht an sein Heimatland Tunesien ausgeliefert zu werden. Dem belgischen Staat warf er vor, gegen das Auslieferungsverbot zu verstoßen zu haben, in dem er der US-Justiz überstellt wurde. Seine Anwälte unterstrichen dabei, dass schließlich niemand für die gleiche Tat zweimal verurteilt und bestraft werden dürfe.

Zwangsgeld

Im Rahmen dessen forderte er ein Zwangsgeld von 2 Mio. € ein und zwar wegen angeblich unrechtmäßigen Kontakten zwischen den belgischen und den amerikanischen Justizbehörden.

Eine belgische Vollstreckungsrichterin urteilte jetzt, dass der belgische Staat das Ausweisungsverbot nicht verletzt habe. Auch eine Verletzung der Informationspflicht lag ihrer Ansicht nach nicht vor. Trabelsis Forderungen wurden daher vollständig abgewiesen. 

Ungewöhnliches Statut

Zuletzt hatte Trabelsi das ungewöhnliche Statut eines Ausländers ohne Papiere in der Hauptstadt-Region Brüssel. Dadurch kann er nicht ausgewiesen werden. Er ist dadurch aber auch hierzulande nicht unterschriftsberechtigt und kann weder einen Mietvertrag, noch eine (Kranken-)Versicherung oder einen Arbeitsvertrag unterzeichnen. 

ANSEHEN

Meistgelesen

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5