Bundesjustizministerin Annelies Verlinden (CD&V, flämische Christdemokraten) hat einen Vorschlag zur Änderung des Sterbehilfegesetzes für Menschen mit Demenz ausgearbeitet. Demnach könnten Betroffene Sterbehilfe auch später beantragen. Derzeit ist für einen Sterbehilfeantrag die volle Urteilsfähigkeit erforderlich. Diese Voraussetzung soll abgeschafft werden.
Gesetzesanpassung soll Sterbehilfe in Belgien auch für Menschen mit Demenz ermöglichen
In Belgien ist derzeit laut Gesetz die Urteilsfähigkeit Voraussetzung für einen Sterbehilfeantrag: Man muss also in der Lage sein, diesen Antrag bei voller geistiger Verfassung zu stellen. Daher sind Menschen mit früh einsetzender Demenz gezwungen, diesen Schritt frühzeitig zu gehen, bevor sie im Zuge ihrer Erkrankung nicht mehr urteilsfähig werden. Das kommt in unserem Land sehr selten vor: 2025 erhielten nur 74 Menschen aufgrund einer kognitiven Störung Sterbehilfe.
Viele der Betroffenen haben bereits die Frage der Urteilsfähigkeit aufgeworfen. Sie schlagen vor, dass eine Person mit Demenz einige Personen aus ihrem engsten Umfeld und einen Arzt benennen können sollte, die im Falle fortschreitender Demenz über Sterbehilfe entscheiden können. Diesen Weg wollte Justizministerin Annelies Verlinden (CD&V) bereits im März prüfen, da die Zuständigkeit für Sterbehilfe auf föderaler Ebene liegt.
Patientenverfügung - auch für Menschen mit Demenz
Verlindens Vorarbeit ist inzwischen abgeschlossen, so ihr Parteivorsitzender Mahdi gegenüber VRT NWS: „Wir wollen verhindern, dass Menschen zu früh sterben müssen, weil es sonst zu spät. Konkret wollen wir, dass Menschen mit Demenz auch dann noch Sterbehilfe erhalten können, wenn sie nicht mehr einwilligungsfähig sind.“
Wie dies in der Praxis umgesetzt werden soll, muss auf belgischer Bundesebene noch endgültig festgelegt werden. Verlinden arbeitete jedoch bereits im Sommer an einem Plan. „Es ist daher wichtig, mit einer Patientenverfügung, aber auch mit einer guten Versorgungsplanung zu arbeiten, damit die richtige Entscheidung zum richtigen Zeitpunkt getroffen werden kann“, so Mahdi.
Er fügte eine wichtige Nuance hinzu: „Letztendlich müssen wir die aktuellen Wünsche stets berücksichtigen. Wenn sich eine Person widersetzt, müssen wir auch das berücksichtigen.“
Wie wird das konkret aussehen?
Wie genau Verlindens rechtlicher Rahmen aussehen wird, ist noch nicht ganz klar. „Der Gesetzentwurf konzentriert sich auf ein multidisziplinäres Team und eine fundierte Versorgungsplanung. Wir wollen vermeiden, dass Ärzte immer noch behaupten, nicht ausreichend involviert zu sein, um helfen zu können“, erklärte Mahdi weiter.
Der Gesetzentwurf mag zwar fertig sein, aber er muss der Regierung vorgelegt und dort diskutiert werden und anschließend noch das Parlament passieren.
Sterbehilfe und Demenz: Was sagt die Gesetzgebung?
Sterbehilfe ist in Belgien aktuell bei Demenz nur möglich, wenn:
man sich der Erkrankung bewusst ist
man noch selbst entscheiden kann
man noch selbst einen Antrag formulieren kann
Sterbehilfe kann in Betracht gezogen werden, wenn das Leiden unerträglich geworden ist, aber bevor man seinen Willen nicht mehr äußern kann.
Eine Patientenverfügung kann bei Demenz nicht angewendet werden, da der Verlust des Ureiteilsvermögens nicht mit einem irreversiblen Bewusstseinsverlust (wie z.B. einem Koma) gleichzusetzen ist. Nur in diesem Fall ist eine Patientenverfügung anwendbar.
Wenn man sich seiner Person nicht mehr bewusst sein kann und sich nicht in einem Zustand irreversiblen Bewusstseinsverlusts (wie z.B. einem Koma) befindet, ist Sterbehilfe auf Grundlage eines aktuellen Wunsches oder einer Patientenverfügung nicht möglich.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium
