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Inland
Justiz

In acht Jahren 112 Mal geblitzt: Ein Abgeordneter und Bürgermeister entkommt erneut einem Fahrverbot

Der Abgeordnete Alain Yzermans (Vooruit, flämische Sozialisten, Foto), der auch  Bürgermeister von Houthalen-Helchteren  in der Provinz Limburg ist, wurde in den vergangenen acht Jahren 112 Mal bei Geschwindigkeitsübertretungen geblitzt, entging aber jedes Mal einem Führerscheinentzug. Als Abgeordneter genießt Yzermans parlamentarische Immunität.

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Am 17. Oktober 2024 wurde Alain Yzermans in Genk in Limburg mit 97 km/h in einer 50er-Zone geblitzt. Die korrigierte Geschwindigkeit betrug 91 km/h. Im Juli 2025 verurteilte ein Verkehrsrichter Yzermans wegen dieses Verstoßes zu einem Führerscheinentzug, einer Geldstrafe und zusätzlichen Kosten. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Berufung gegen das Urteil ein, da Yzermans als Abgeordneter parlamentarische Immunität genießt und diese war nicht aufgehoben worden.

Das Gericht erster Instanz in Limburg entschied jetzt ebenfalls zugunsten der Staatsanwaltschaft, da Alain Yzermans zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens Abgeordneter im belgischen Bundesparlament war und somit eben parlamentarische Immunität genoss. Um einen Politiker mit Immunität zu verurteilen, muss diese vom Parlament aufgehoben werden, was nicht geschehen ist. Der Richter konnte daher nicht in der Sache nicht entscheiden.

Berufungsmöglichkeiten nicht auszuschöpfen

Die Staatsanwaltschaft hatte versucht, durch Berufung auf das Verfahren für besonders schwere Straftaten eine Ausnahme zu erwirken, doch laut Richter waren die Voraussetzungen für die Anwendung dieses Verfahrens nicht erfüllt. Das Verfahren ist daher eingestellt.

Zwischen der am 17. Oktober 2024 festgestellten Geschwindigkeitsübertretung und der Vorladung zum Gerichtstermin am 8. April 2025 vergingen fast sechs Monate. Laut Gericht konnte daher nicht mehr von aktuellen Ereignissen oder einem eklatanten Verstoß gesprochen werden, hieß es dazu von Seiten der Justiz.

Vorheriges Urteil aufgehoben

Das Gericht hat die zuvor vom Polizeigericht gefällte Entscheidung aufgehoben. Yzermans kann daher in diesem Fall nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Die Staatsanwaltschaft kann jedoch noch Berufung einlegen. Die verhängte Geldstrafe und das Fahrverbot werden somit aufgehoben. Die Gerichtskosten in Höhe von 47,08 € trägt der belgische Staat.

Alain Yzermans war zunächst für eine Stellungnahme gegenüber VRT NWS nicht erreichbar. Später sah er sich durch die Berichterstattung der Medien in Flandern dazu gezwungen, zu reagieren. Via Facebook ließ er wissen, dass es keine Entschuldigung für sein Verhalten gebe: „Ich möchte vor allem betonen, dass ich als normaler Bürger vor Gericht gestellt werden wollte. Deshalb habe ich keine Berufung eingelegt. Ich war von Anfang an bereit, das Urteil zu akzeptieren, weil ich meinen Fehler zutiefst bereue.“

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