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Die neuen EU-Verpackungsvorschriften treten in Kraft – Auch in Belgien bleiben die KMU im Unklaren

Ab heute, Stichtag 12. August 2026, müssen Unternehmen ihre Verpackungen umweltfreundlicher gestalten. Die entsprechende EU-Verordnung bringt auch neue Registrierungspflichten mit sich. Ein Großteil der Vorschriften ist jedoch noch nicht finalisiert. Kleinunternehmer, Einzelhändler und KMU auch aus Belgien, die regelmäßig Produkte ins Ausland versenden, sind besorgt. Obwohl die Einführung der „Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle“ (PPWR) schon lange bekannt ist, empören sich vor allem von Kleinunternehmer, die erst jetzt erfahren haben, darüber, dass diese EU-Verordnung ab sofort in Kraft tritt. Inzwischen kommt auch Kritik von verschiedenen Wirtschaftsverbänden aus Bund und Ländern. 

Andreas Kockartz
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„Dies ist Teil des Green Deals, eines Rechtsrahmens der Europäischen Kommission für eine nachhaltigere Verpackungswelt“, sagte Noémie Janssens vom Verband Belgischer Unternehmen (VBO) dazu gegenüber VRT NWS: „Diese Verordnung soll zu weniger Verpackungsmüll führen. Verpackungen müssen wiederverwendbar und recycelbar sein.“ Da es sich um eine Verordnung handelt, gilt sie ab sofort in allen EU-Mitgliedstaaten. „Man sollte dies als Startsignal für einen Prozess von Verpflichtungen betrachten, der in den kommenden Jahren schrittweise eingeführt wird“, so Janssens weiter.

Hersteller und Importeure von Verpackungen müssen eine gültige EU-Konformitätserklärung vorlegen können, die ihre Einhaltung der neuen Vorschriften bestätigt. Darüber hinaus müssen die Bestandteile an PFAS, Blei und Quecksilber in Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, künftig deutlich niedriger sein.

Was die PPWR konkret für die Unternehmer bedeutet, ist jedoch noch unklar. „Es gibt noch viele offene Fragen. Die Unternehmen sind ratlos. Die EU muss noch zahlreiche Durchführungsbestimmungen veröffentlichen. Diese sind für die Unternehmen zur Vorbereitung unerlässlich“, sagt Steven Boussemaere vom belgischen Recyclingpartner Fost Plus.

Was wird sich ändern? Im Wesentlichen wird Folgendes Unternehmen und Verbraucher in den kommenden Jahren betreffen:

• Beschränkungen für die Einwegverwendung von Kunststoff/Einwegplastik, wie z. B. Einzelportionen oder Beutel mit Soßen, Hotelshampoo und Plastiktüten für Obst oder Gemüse unter 1,5 kg. Auch Plastikverpackungen, die zur Bündelung großer Mengen in Geschäften oder Lagern verwendet werden, müssen schrittweise abgeschafft werden.

• Ab dem 12. Februar 2027 müssen Imbissbetriebe ihren Kunden die Möglichkeit bieten, ihre eigenen Verpackungen kostenlos mitzubringen. Ab 2028 müssen auch die von den Anbietern selbst verwendeten Verpackungen vollständig recycelbar sein.

• Bis 2030 müssen alle im Umlauf befindlichen Plastikverpackungen nachweislich und effektiv recycelbar sein.

Registrierungspflicht im Ausland?

Derzeit müssten sich kleine Unternehmen in jedem Land, in das sie liefern, registrieren und eine jährliche Gebühr zahlen, die oft um ein Vielfaches höher ist als die Kosten der wenigen Pakete, die in dieses Land versendet werden. Viele befürchten, ihr Geschäft aufgrund der zu hohen Kosten schließen zu müssen. Andere haben bereits alle Auslandsbestellungen eingestellt.

Leider gibt es auf diese Fragen (noch) keine eindeutige Antwort. „Es stimmt, dass sich auch kleine Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen oder Waren damit transportieren, in anderen Ländern registrieren und dort einen Vertreter benennen müssen“, erklärt Noémie Janssens vom VBO: „Die Kosten für diese Registrierung stehen allerdings noch nicht fest.“

Sanktionen sind nicht unmittelbar zu erwarten

Sobald mehr Klarheit herrscht, sollten sich die Unternehmen auch in Belgien sorgfältig vorbereiten, da langfristig Bußgelder drohen oder im schlimmsten Fall die Verpackungen aus dem Handel genommen werden.

„Viele KMU haben schlichtweg nicht die Zeit, sich mit solch komplexen Gesetzen bis ins kleinste Detail auseinanderzusetzen. Sie können sich daher unter anderem an Branchenverbände und uns als Recyclingpartner wenden, die versuchen, die Regelungen verständlich zu erklären“, ergänzt Steven Boussemaere von Fost Plus.

Kritik von den Wirtschaftsverbänden in Belgien

Inzwischen kritisieren die belgischen Wirtschaftsverbände diese schon jetzt greifenden EU-Verpackungsregeln. Der Arbeitgeberverband VBO fordert in dieser Sache mehr Deutlichkeit von Seiten der belgischen und europäischen Behörden, da die Verordnung noch zu viele Unklarheiten aufweise und da die entsprechenden Übergangsfristen nicht klar zu erkennen seien.

Der flämische und Brüsseler Mittelstandsverband Unizo warnt in diesem Zusammenhang vor zusätzlichen Kosten und vor einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand für die betroffenen Unternehmen.

Hiervon seien Tausende KMU in Flandern betroffen, die meist direkt an ihre Kunden innerhalb der EU verkaufen und liefern, so Unizo, wo auch angedeutet wird, dass in den EU-Mitgliedsstaaten oft unterschiedliche Vorschriften gelten würden, was den grenzüberschreitenden Handel auf mittelständischer Ebene zusätzlich erschwere.

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