Seit diesem Donnerstag (13. August) dürfen in Belgien die Geschäfte offiziell bis 21 Uhr am Abend öffnen. Hinzu kommt, das der verpflichtete wöchentliche Ruhetag, der vorschreibt, dass ein Geschäft mindestens einmal pro Woche für 24 Stunden geschlossen bleiben muss, weg. Diese Regelung, die die belgische Bundesregierung schon vor der Sommerpause beschlossen hatte, wurde durch die Veröffentlichung im Staatsblatt offiziell. Supermärkte dürfen ab jetzt an allen 7 Tagen in der Woche öffnen und das auch bis 21 Uhr am Abend.
In Belgien dürfen Geschäfte jetzt bis 21 Uhr geöffnet bleiben
Die Bundesregierung hatte schon bei ihrem Antritt angekündigt, die Öffnungszeiten für die Geschäfte lockern zu wollen. Dieses Versprechen wurde jetzt ohne viel Aufhebens umgesetzt. Nach der allgemeinen Erlaubnis, dass Geschäfte auch an Sonntagen öffnen dürfen, folgt jetzt der Schritt, dass sie auch an sieben Tagen der Woche von 8 bis 21 Uhr öffnen können. Bisher galt dies für den Einzelhandel in Belgien nur am Freitag.
Verpflichtet werden die Geschäftsleute und Einzelhändler durch diese neue gesetzliche Regelung aber nicht. Es bleibt abzuwarten, ob viele Geschäfte von dieser Möglichkeit Gebrauch machen oder ob dies nur vereinzelt der Fall sein wird.
Wird dies zum Trend?
Fachleute bezweifeln, dass dies im Einzelhandel zu einem neuen Trend wird, denn es liegen für längere Ladenöffnungszeiten auch in Belgien zwei Probleme vor: Zum einen fehlt das Personal und möglicherweise müsste dies mit Lohnerhöhungen einhergehen und zum Zweiten ist völlig unbekannt, die die Kundschaft darauf reagiert. Nehmen sie längere Öffnungszeiten überhaupt an?
Attraktiv scheinen längeren Ladenöffnungszeiten wohl eher für Geschäfte in touristischen Gebieten zu sein. Beobachter rechnen damit, dass diese Möglichkeit vor allem an der Küste und in Städten wie Antwerpen, Brügge, Brüssel oder Gent Einzelhandelsgeschäfte länger geöffnet bleiben. In kleineren Städten und Gemeinden wird davon wohl nur in Einzelfällen Gebrauch gemacht werden.
Verändertes Konsumverhalten?
Mit dieser Maßnahme will die belgische Bundesregierung die Öffnungszeiten besser an die veränderten Verbraucherwünsche anpassen. „Dank der zunehmenden Online-Möglichkeiten haben die Verbraucher gelernt, dass sie einkaufen können, wann immer es ihnen passt“, heißt es dazu aus Regierungskreisen.
Diese Entscheidung bedeutet jedoch nicht, dass jeder Supermarkt täglich von morgens bis abends geöffnet sein wird. Zwar hebt die neue Wirtschaftsregelung den obligatorischen Ruhetag auf, die Arbeitsgesetzgebung bleibt aber unverändert. Dieses Arbeitsrecht verpflichtet Einzelhändler zur Einhaltung der Sonntagsruhe: Einzelhandelsangestellte dürfen daher grundsätzlich sonntagnachmittags nicht arbeiten (obschon dies nicht unbedingt immer und überall eingehalten wird, wo sonntags schon geöffnet ist).
Eine lange Liste von Ausnahmen
Ganz anders sieht es bei kleinen Lebensmittelläden oder City-Märkten aus. Viele dieser Gescghäfte dürfen sonntagnachmittags geöffnet haben. Tatsächlich enthält die Arbeitsgesetzgebung zahlreiche Ausnahmen von der allgemeinen Sonntagsruhe. So dürfen beispielsweise Bäckereien, Metzgereien und Lebensmittelgeschäfte mit weniger als fünf Angestellten sonntags nach 12 Uhr mittags Personal beschäftigen.
Genauso wie Zeitungs- und Tabakläden sowie Blumengeschäfte, um nur einige zu nennen. Auch Geschäfte in ausgewiesenen Touristenzentren sowie Möbelhäuser und Gartencenter können unter erweiterte Regelungen fallen. Für diese Geschäfte betrifft die wichtigste Änderung ab heute den obligatorischen Ruhetag. Der kleine Supermarkt um die Ecke, der sonntags geöffnet hatte, musste bisher an einem anderen Wochentag für 24 Stunden schließen. Diese Verpflichtung fällt jetzt weg.
