Mehr als die Hälfte der Arbeitslosen, die in den letzten sechs Monaten in Belgien ihre Leistungen verloren haben, haben beim Sozialamt (OCMW) Sozialhilfe beantragt. Das schreibt die flämische Wirtschaftszeitung De Tijd auf Basis von Regierungszahlen. Das betrifft mehr Arbeitslose, als die Bundesregierung erwartet hatte.
Reform der Arbeitslosengelder: Über die Hälfte derer, wie ihre Bezüge verloren, gingen zum Sozialamt
Von den 99.166 Langzeitarbeitslosen, die in diesem Jahr in Belgien ihre Leistungen verloren haben, beantragten 52.593 (53 %) beim Sozialamt einen existenzsichernden Lohn. Dies geht aus den Berechnungen des föderalen Amts für Soziale Integration hervor. Die Zahlen umfassen den Zeitraum von Januar bis Juni 2026.
Die Regierung von Premierminister Bart De Wever (N-VA, flämische Nationaldemokraten) war davon ausgegangen, dass nur ein Drittel der Arbeitslosen, die ihre Bezüge verloren, Sozialhilfe beantragen würde. Die neuen Zahlen zeigen jedoch, dass sich deutlich mehr als die Hälfte derer, die ihre Leistungen verloren haben, an die Sozialämter gewandt haben.
Allerdings erhalten nicht alle Antragsteller auch tatsächlich Sozialhilfe: Letztendlich bekamen nur vier von zehn Leistungen. Das betrifft etwa 43.600 Antragsteller.
Kann die Regierung ihr Ziel erreichen?
Wichtig zu erwähnen ist in dieser Frage, dass es sich bei den Gruppen, die bisher ihre Arbeitslosenhilfe verloren haben, um Langzeitarbeitslose handelte - ein Großteil der Betroffenen ist seit mehr als acht Jahren arbeitslos.
Die nachfolgenden Gruppen sind noch nicht so lange arbeitslos und werden daher voraussichtlich leichter eine neue Stelle finden.
Die belgische Mitte-Rechtsregierung hat noch bis Juli 2027 Zeit, um ihr Ziel von einem Drittel zusätzliche Sozialhilfebezieher nach Verlust der Arbeitslosengelder zu erreichen, sodass sie die Lücke in ihrer Rechnung möglicherweise noch schließen kann.
Die Regierung hatte letztes Jahr die Reform der Arbeitslosengelder im Zuge von Sparmaßnahmen beschlossen. Die neuen Regelungen dazu sind Anfang des Jahres in Kraft getreten. Beschlossenen wurde dabei die stufenweise Einführung einer zeitlichen Begrenzung des Arbeitslosengelds auf zwei Jahre. Dieses Jahr soll die Maßnahme Einsparungen von rund 900 Mio. € bringen, bis 2029 sogar 1,9 Mia. €.
