Zum Hauptinhalt springen

Neu ab 1. August in Belgien: Kürzere Kündigungsfristen, angepasste Verbrauchersteuern und höhere Strafen für illegale Müllentsorgung in Brüssel

Ein neuer Monat steht vor der Tür und auch dieser bringt einige Änderungen mit sich. Unsere Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen in Belgien und Brüssel zeigt, was sich am 1. August, also mitten im Sommer, so alles ändert. Das betrifft die Kündigungsfristen, die Logopädie und auch die Sorgen und Nöte Brüssels in Sachen Sauberkeit und Abfallentsorgung. In Sachen Energie ändert sich einiges bei den Verbrauchersteuern. 

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Die Verbrauchersteuern auf Erdgas und Heizöl steigen, Strom wird niedrigerbesteuert

Ab dem 1. August werden die Verbrauchersteuern auf Erdgas und Heizöl erhöht, während die auf Strom sinken. Verbrauchsteuern sind indirekte Steuern pro Liter Heizöl bzw. pro Kilowattstunde Gas und Strom. Die neuen Sätze sollen den Verbrauch von Gas und Heizöl (fossile Brennstoffe) eindämmen und so die Nutzung umweltfreundlicheren Stroms fördern.

Konkret steigt die Gasrechnung für eine durchschnittliche Familie, die mit Erdgas heizt (Verbrauch von 17 MWh), um 18,17 € pro Jahr. Aufgrund der niedrigeren Verbrauchsteuern auf Strom zahlt dieselbe Familie durchschnittlich 12,64 € weniger für Strom (3,5 MWh). Netto steigen die gesamten Energiekosten somit um etwa 5,50 € jährlich, so das Bundesfinanzministerium in Brüssel.

Kündigungsfrist in den ersten sechs Monaten wird kürzer

Für Arbeitsverträge, die ab dem 1. August 2026 beginnen, beträgt die Kündigungsfrist in den ersten sechs Monaten ab sofort nur noch eine Woche – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Bei länger laufenden Verträgen ändert sich nichts und die einwöchige Kündigungsfrist bleibt bestehen - unabhängig davon, ob die Kündigung oder der Austritt innerhalb der ersten drei Monate erfolgt. Anschließend verlängert sich diese Frist auf fünf Wochen für die, die weniger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind. Wer nach drei Monaten und vor Ablauf der sechs Monate kündigt, muss eine Kündigungsfrist von zwei Wochen einhalten.

Kündigt ein Arbeitnehmer innerhalb der ersten sechs Monate, beträgt die Kündigungsfrist nach dem neuen System ebenfalls eine Woche. Nach dem bisherigen System beträgt sie eine Woche in den ersten drei Monaten und zwei Wochen für Beschäftigungsverhältnisse zwischen drei und sechs Monaten. Die Verkürzung der Kündigungsfrist soll die Kosten und Risiken bei der Einstellung neuer Mitarbeiter reduzieren. Dies dürfte Arbeitgeber eher dazu bewegen, neuen Bewerbern eine Chance zu geben, da die finanziellen Folgen einer Fehlbesetzung begrenzt bleiben.

Logopädenkönnen von jetzt an auch Videosprechstunden anbieten

Ab dem 1. August können Logopäden Videosprechstunden anbieten. Diese Maßnahme wurde Mitte Mai von Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke (Vooruit, flämische Sozialisten) angekündigt. Der Erstkontakt zwischen Logopäde und Patient findet jedoch weiterhin persönlich statt. Anschließend kann der Patient maximal zehn aufeinanderfolgende Videosprechstunden in Anspruch nehmen.

Darüber hinaus müssen auch Untersuchungs-, Diagnose- und Gruppensitzungen persönlich stattfinden. Videosprechstunden sind für kleine Patienten unter vier Jahren nicht möglich. Gesundheitsminister Vandenbroucke sagte dazu, dass die Entscheidung beim Patienten liegt: „Wenn eine persönliche Sprechstunde gewünscht wird, hat diese Vorrang. Wir stellen die Videosprechstunde einfach jederzeit zur Verfügung.“ 

Die Stadt Brüssel erhöht die Bußgelder für illegale Müllentsorgung undöffentliches Urinieren drastisch

Ab dem 1. August geht die Stadtgemeinde Brüssel verstärkt gegen illegale Müllentsorgung und öffentliches Urinieren vor und erhöht die Bußgelder für diese Art der Rücksichtslosigkeit deutlich. Wer illegal Müll entsorgt, muss ab August mit einer doppelt so hohen Gebühr rechnen. Die Strafgebühr pro Kubikmeter illegal entsorgtem Müll steigt von 500 auf 1.000 €. Für Sondermüll und Bauschutt verdoppelt sich der Preis von 1.000 auf 2.000 € pro Kubikmeter.

Auch andere Formen der Belästigung werden teurer. Nicht zugelassene Müllsäcke auf öffentlichen Straßen werden mit 400 € pro Sack (bisher 150 Euro) besteuert bzw. bestraft. Karton- oder vorschriftsmäßige Müllsäcke, die außerhalb der zulässigen Zeiten abgestellt werden, kosten ab jetzt 200 € pro Sack oder pro Kubikmeter. Illegale Graffiti werden mit 1.000 € pro Quadratmeter geahndet, im Vergleich zu bisher 500 €. Schließlich steigt auch die Strafgebühr für öffentliches Urinieren von 250 auf 400 €.

Gratis Alternativen

Gleichzeitig will die Stadt Brüssel die kostenlosen Alternativen ausbauen. Ab diesem Herbst können die Einwohner auf zwei kostenlose Sperrmüllabholungen pro Jahr beanspruchen, statt bisher nur einer. Außerdem dürfen sie bis zu drei Kubikmeter Sperrmüll pro Abgabe abgeben, statt bisher lediglich zwei.

Zusammen mit dem jährlichen Gratis-Service von Net Brussel (der regionalen Brüsseler Abfallgesellschaft) ermöglicht diese Regelung jedem Einwohner, jährlich bis zu 15 Kubikmeter Sperrmüll kostenlos abholen zu lassen. Aktuell sind es noch 9 Kubikmeter, eine Steigerung von satten 67 %.

Lesen Sie mehr über

Meistgelesen

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5