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Freibad-Zone am Portus Ganda (Veermanplein) in Gent

Drei Freiwasser-Badezonen öffnen im August in Gent: „Schwimmen auf eigene Gefahr, ohne Bademeister“

In diesem Sommer wird es in der Stadt Gent (Ostflandern) nun doch drei offizielle Freibad-Zonen geben. Vom 13. bis zum 30. August kann täglich im Handelsdok am Schipperskaai, in Portus Ganda am Veermanplein sowie im Keizerpark geschwommen werden. Das Baden erfolgt auf eigene Verantwortung und ist für Kinder unter zehn Jahren nicht erlaubt. 

Martina Luxen
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Im vergangenen Jahr scheiterten zwei Versuche, am Veermanplein in Portus Ganda ein Badewochenende zu organisieren. Schuld war die schlechte Wasserqualität. Dieses Jahr setzt die Stadt bewusst auf drei Standorte und einen längeren Zeitraum, um weniger von der Wasserqualität und den Wetterbedingungen an einem einzelnen Ort abhängig zu sein. 

„Wir sind eine Stadt mit sehr viel Wasser, und es ist schade, dass die Menschen darin nicht schwimmen dürfen“, sagt der zuständige Schöffe Joris Vandenbroucke. „Dass wir nun an drei Standorten entlang der Genter Wasserwege sichere Bademöglichkeiten schaffen können, ist eine fantastische Nachricht für die Genterinnen und Genter.“ 

Regeln für Kinder und bei großem Andrang 

An Werktagen kann von 14 bis 20 Uhr, an Wochenenden von 12 bis 20 Uhr geschwommen werden. Eine Reservierung ist nicht erforderlich, allerdings gilt eine Höchstzahl an Badegästen: 

  • 150 Personen gleichzeitig im Keizerpark 

  • 200 Personen am Schipperskaai 

  • 90 Personen am Veermanplein 

Das Baden ist kostenlos. 

Schwimmen auf eigene Gefahr

„Es handelt sich um ausgewiesene Badebereiche ohne Bademeister. Das Schwimmen erfolgt auf eigene Gefahr. Deshalb dürfen Kinder unter zehn Jahren dort nicht baden. Kinder ab zehn Jahren sind zugelassen, und Kinder bis zwölf Jahre dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen ins Wasser“, erklärt Vandenbroucke. 

Bei großem Andrang müssen Badegäste alle 30 Minuten Platz für neu ankommende Besucher machen. Luftmatratzen und andere aufblasbare Schwimmhilfen sind dann nicht erlaubt. 

Zur Ausstattung gehören Stege, Bojenlinien und Badeleitern im Wasser. An Land werden Informationstafeln, zusätzliche Abfallbehälter, Fahrradständer und Toilettenanlagen bereitgestellt. 

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